Steuern sparen bei Abfindungen vom Arbeitgeber

Steuer sparen bei AbfindungenEigentlich soll es sich bei der von einem Arbeitgeber gezahlten Abfindung um ein Abschiedsgeschenk vom ehemaligen Arbeitgeber handeln. Leider möchte der Staat heute einen erheblichen Anteil an diesem Geschenk abhaben. Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht und sind daher immer als Brutto-Abfindungen anzusehen. Wer von den noch verbliebenen Steuererleichterungen profitieren möchte, muss schon aufpassen, bevor die Abfindungsverhandlungen überhaupt beginnen.

Weiterlesen