eBay – Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

Wann ist eBay Handel eine unternehmerische Tätigkeit und wann Liebhaberei?

Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bezüglich ihrer Selbstständigkeit ausschließlich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines Einzelunternehmen handelt, was keine explizite Lagerhaltung der zu veräußernden Waren nötig werden lässt.

Viele Jungunternehmer gehen jedoch, wie die Erfahrung zeigt, mehr als blauäugig an die Selbstständigkeit heran, und erwirtschaften trotz allem nicht die zuvor geplanten Umsätze. Obwohl in der Anfangszeit zwar eher die Regel als die Ausnahme ist, zunächst nur mäßigen Erfolg zu haben, so bleibt bei vielen allerdings auch nach einer entsprechenden Anfangszeit der gewünschte Erfolg aus. Und nicht selten werden Jahr für Jahr Verluste erwirtschaftet.

Da besonders der Handel auf der Plattform eBay boomt, schießen hier täglich neue Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Doch nur wenige schaffen es, sich explizit auf dem Markt zu etablieren. Viele Steuererklärungen mit Verlustausweis werden somit jährlich bei den örtlichen Finanzbehörden eingereicht.

In diesem Zusammenhang fällt oftmals auch der Begriff Liebhaberei. Liebhaberei ist zwar in keinem Gesetzestext verankert, stellt jedoch für die Finanzämter ein übliches Auslegungsverfahren dar. Liebhaberei bedeutet in diesem Sinne, dass die ausgeübte Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

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