Körperschaftssteuer

Was für die Abschaffung der Körperschaftssteuer spricht

21. Juni 2013

KörperschaftssteuerDie Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf die Einkommen von juristischen Personen erhoben. Betroffen hiervon sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Diese müssen von ihrem zu versteuernden Einkommen 15 Prozent Körperschaftssteuer an den Fiskus abführen. Derzeit wird unter Experten heftig über die Abschaffung der Körperschaftssteuer diskutiert. Dabei gibt es durchaus einige Gründe, die gegen eine zusätzliche Besteuerung von Unternehmen sprechen.

Die aktuelle Situation bei der Ertrags- und Einkommensbesteuerung

Von einer Einkommensbesteuerung wird gesprochen, wenn das Einkommen von Personen zu einer Besteuerung herangezogen wird. In der Regel handelt es sich dabei wie bei der Einkommenssteuer um eine direkte Steuer. Die Besteuerung kann jedoch auch als Lohnsteuer in Form einer indirekten Steuer erfolgen. Für die Einkommenssteuer gilt hierzulande ein progressiver Steuersatz zwischen 15 und 42 Prozent. Bei juristischen Personen wird statt der Einkommenssteuer eine Körperschaftssteuer erhoben. In den letzten Jahrzehnten wurde diese von ehemals 60 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. Auch wenn die Entlastung zunächst sehr hoch klingt, fällt diese in der Praxis um einiges geringer aus. Denn durch die Änderung des ehemaligen Anrechnungsverfahrens auf Halbeinkünfteverfahren kann die Körperschaftssteuer nur noch in geringerem Maße bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dazu werden Unternehmen neben der Körperschaftssteuer auch noch durch die Kapitalertragssteuer belastet.

Das Gleichheitsargument

Betrachtet man sich den Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, dann sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Zumindest was die Besteuerung der unterschiedlichen Unternehmensformen betrifft, wird dieser Gleichheitsgrundsatz jedoch ausgehebelt. So müssen Personengesellschaften keine Einkommenssteuer zahlen. Hier werden lediglich die Einkommen der einzelnen Gesellschafter besteuert. Dadurch haben Personengesellschaften wesentlich bessere Möglichkeiten für eine Eigenfinanzierung mittels Thesaurierung. Somit liegt hier eine klare Form der Ungleichbehandlung vor, wie sie vom Grundgesetz eigentlich unterbunden werden sollte.

Das Bürokratieargument

Ein weiteres Argument, das oftmals für die Abschaffung der Körperschaftssteuer ins Feld geführt wird, ist das komplizierte und bürokratische Steuerverfahren. Zum einen führt das komplizierte System zu einer personellen Belastung der Unternehmen und zum anderen verursacht es erhebliche Kosten, die mitunter auch von der Allgemeinheit getragen werden müssen. So wird argumentiert, dass eine Abschaffung der Körperschaftsteuer dazu beitragen würde, den Verwaltungsaufwand abzubauen und die entsprechenden Kosten hierfür zu senken. Obwohl dies hierzulande schon seit Jahren diskutiert wird, hat sich bisher in diesem Bereich noch nicht sehr viel getan.

Abschaffung wäre ein Nullsummenspiel

Durch die derzeit erhobenen Ertragssteuern werden Kapitalgesellschaften stark belastet. Dies führt neben einer erschwerten Selbstfinanzierung auch zu einer Abwanderung von Unternehmen ins Ausland. In vielen Ländern ist die Körperschaftssteuer geringer bzw. es wird komplett auf die Erhebung einer solchen Steuer verzichtet. Somit stellt die Körperschaftssteuer einen echten Standortnachteil für deutsche Unternehmen dar, der sich jedoch relativ einfach beseitigen ließe. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass die Unternehmensbesteuerung lediglich die Besteuerung der natürlichen Personen vorgreift. Je mehr Unternehmenssteuern der Staat erhebt, desto geringer fallen die Steuereinnahmen durch die Einkommenssteuer aus. Dazu kommt, dass die Zahl der Arbeitnehmer sinkt, was zum einen zu niedrigeren Steuereinnahmen und zum anderen zu höheren Transferleistungen führt. Betrachtet man sich diese Punkte, würde eine Abschaffung der Körperschaftssteuer kaum zu Mindereinnahmen für den Staat führen. Experten gehen davon aus, dass es sich hier um ein echtes Nullsummenspiel handelt.

Verlustlose Abschaffung ist möglich

Steuersenkungen bzw. die Abschaffung einer Steuer ohne Rückgang der Staatseinnahmen sind also durchaus möglich. Wird die Körperschaftssteuer abgeschafft und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften derer von Personengesellschaften gleichgestellt, würde sich die Jobsituation in Deutschland vermutlich verbessern, was gleichzeitig zu höheren Steuereinnahmen führt. Vorausgesetzt natürlich, die Personengesellschaften würden nicht gleichzeitig stärker belastet. Ein solches Vorgehen wird derzeit ebenfalls diskutiert. Eine Reform bei der Körperschaftssteuer würde Experten und Wissenschaftlern zur Folge zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und gleichzeitig zu einem Abbau des Verwaltungsaufwands führen. Somit würden nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen von einer solchen Reform profitieren. Wissenschaftler haben ein Konzept entwickelt, welches die Unternehmensbesteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften gleichstellt. Ähnliche Überlegungen gab es bereits im Jahre 2003. Damals scheiterten die Pläne jedoch an den unterschiedlichen Konzepten von Kommunen und Wirtschaft. Anschließend verschwanden die Pläne für ein wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht wieder in der Schublade.

 

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