Bereits seit dem Jahre 2005 sind fast alle in Deutschland lebenden Unternehmer und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, elektronisch mit Hilfe des Elster Systems zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, beispielsweise wenn kein Computer vorhanden ist, die Steuererklärungen wie zuvor handschriftlich bzw. manuell einzureichen. Hier muss allerdings ein Härtefall bescheinigt werden, wenn der Unternehmer oder Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er z. B. keinen Internetanschluss besitzt.