ELSTER

Elster 2008 – so funktioniert die Übermittlung der Steuerdaten und Steuererklärungen

9. April 2012

Einkommensteuererklärung ELSTERBereits seit dem Jahre 2005 sind fast alle in Deutschland lebenden Unternehmer und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, elektronisch mit Hilfe des Elster Systems zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, beispielsweise wenn kein Computer vorhanden ist, die Steuererklärungen wie zuvor handschriftlich bzw. manuell einzureichen. Hier muss allerdings ein Härtefall bescheinigt werden, wenn der Unternehmer oder Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er z. B. keinen Internetanschluss besitzt.

Elster 2008 – es gelten die Regelungen des Erlass vom 6. April 2005

Liegt kein Härtefall vor, dann muss also in jedem Fall eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen erfolgen, wie es der Erlass vom Bundesfinanzministerium am 6. April 2005 darstellt.

Für die Übermittlung der Steuererklärungen können unterschiedliche Softwareprogramme zum Einsatz kommen. Der User muss hier zunächst seine persönlichen Steuerdaten eintragen, beispielsweise in ein entsprechendes Steuerprogramm oder in ein Finanzbuchhaltungs- oder Lohnbuchhaltungsprogramm. Die hier eingegebenen Daten werden dann in der meist integrierten Elster-Programmbibliothek überprüft, später komprimiert und dann auch noch verschlüsselt. Ist dieser Arbeitsschritt erfolgt, muss der User die zuvor komprimierten Daten im Internet über die sogenannten Clearingstellen der Finanzbehörde zukommen lassen. Je nach genutzter Software bzw. je nach Softwarehersteller können hier stets zwei verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten gewählt werden – nämlich Elster I und Elster II. Beide Systeme unterscheiden sich vor allem durch die verwendbaren Kommunikationsprotokolle, denn möglich sind http über IP oder über TCP oder aber das Datenformat XML. Welches Protokoll Verwendung findet, liegt hauptsächlich im Ermessen des Herstellers, wobei jedoch gesagt werden kann, dass die Steuerprogramme, die mit Hilfe von Mac OS X oder Linux betrieben werden, in der Regel mit Elster II laufen. Mit Elster II kann darüber hinaus seit dem Jahr 2008 nur noch die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden, die Einkommenssteuererklärung muss über Elster I laufen. Somit ist diese Software für User, die kein Windows nutzen, bestenfalls eingeschränkt zu gebrauchen.

Elster 2008 und die Übermittlung an die Finanzbehörden

Sind die notwendigen Daten und Informationen in eine der beiden Clearingstellen eingegeben, so wird die Übermittlung der Daten hier in der Regel in nur wenigen Minuten erfolgen. Zunächst gehen die übersandten Informationen an ein Steuerrechenzentrum des jeweiligen Bundeslandes, um von hier aus an das zuständige Finanzamt weitergeleitet zu werden. Vor der Weiterleitung steht jedoch die Entschlüsselung der komprimierten Daten, die Authentifizierung des Users und natürlich die Kontrolle der eingegebenen Steuerdaten.

16 Rechenzentren des Landes bearbeiten Elster-Formulare

Über das sogenannte TESTA-Netz oder aber über das DOI-Netz verbunden sind insgesamt 16 Rechenzentren aller Steuerverwaltungen der Bundesländer. Je nach Zuständigkeit werden die hier eingehenden Steuererklärungen oder Voranmeldungen dann in die regulären Datenformate umgewandelt, in einzelne Datenbanken eingespeist und an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Sind die Steuererklärungen dann übermittelt, so können die Sachbearbeiter bei den Steuerbehörden oftmals in nur Minutenschnelle auf die jeweiligen Steuerdaten zugreifen, um sie ihrerseits weiterzubearbeiten. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass neben den Steuerformularen auch noch die dreistellige Telenummer mitgeteilt wird, die es immer vom bezogenen Rechenzentrum gibt. Die Telenummer findet sich auf der komprimierten Kurzerklärung, die jeder Steuerzahler bei einer Authentifizierung und Übermittlung der Daten an das Rechenzentrum mitschicken muss.

Kostenlose Softwareprogramme für das Elster-Verfahren

Neben den kommerziellen Steuerprogrammen, mit deren Hilfe die Steuererklärungen oder die Umsatzsteuervoranmeldungen übermittelt werden können, gibt es auch kostenlose Softwarepakete, mit denen die Erklärungen elektronisch abgegeben werden können. Die Freeware-Programme der Finanzämter zählen hierzu, sodass der User bein der Nutzung dieser Programme keine Kosten zu erwarten hat. Die Freeware-Programme gibt es direkt bei den Steuerverwaltungen der Bundesländer, jedoch ist hierbei zu beachten, dass die Programme ausschließlich mit Windows laufen. Mit anderen Betriebssystemen ist die Übermittlung nicht möglich. Die Elster-Formulare können jedoch nach der Anwendung noch viele weitere Jahre verwendet werden.

Die Möglichkeiten im Elster-online-Portal nutzen

Das Elster-online-Portal ist aber nicht nur dazu da, die Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu übermitteln. Bereits seit Herbst 2005 ist es möglich, hierüber auch die Dauerfristverlängerungen und zusammenfassende Meldungen zu übermitteln, ebenso wie die Meldungen über eine innergemeinschaftliche Lieferung von Fahrzeugen, die gesonderten und einheitlichen Feststellungen, die Anmeldungen über einen Steuerabzug bei einer Vergütung sowie viele andere steuerlichen Formularen mehr.

 

 

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