ELSTER

ELSTER – die elektronische Steuererklärung im Unternehmen

26. Oktober 2010

Die wechselvolle Entstehungsgeschichte des ELSTER-Systems

Wer als aufmerksamer Unternehmer in den letzten Jahren die hitzigen Diskussionen um die Reformen und Angleichungen der Software-Lösungen in den öffentlichen Verwaltungen verfolgt hat, dürfte sicherlich das eine oder andere Mal die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen haben. Seit dem Jahre 2004 schein aber nun auf diesem Feld mit dem äußerst passend betitelten Software-Projekt KONSENS (=Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) etwas mehr Ruhe eingekehrt zu sein. Auch wenn die elektronische Steuererklärung ELSTER für Unternehmer erst seit dem Jahre 2005 – als unter anderem die elektronische Abwicklung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Gesetz zur Unternehmerpflicht gemacht wurden – wirklich ins Bewusstsein gerückt ist, so kann sie doch auf eine längere Vorgeschichte zurück blicken, die bis in das Jahr 1996 zurückreicht!

ELSTER – von den Anfängen 1996 bis zur Zwangsverpflichtung des Jahres 2005

In diesem Jahr wurde nämlich eine interne Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörden – sowohl im Bund als auch in den Ländern – mit der Herausforderung betraut die Vorarbeiten für eine elektronische Steuererklärung zu leisten. Bereits gegen Ende des folgenden Jahres fanden die Beta-Tests für die ELSTER-Clientsoftware statt und kurz darauf – im Januar des Jahres 1998 erfolgte die offizielle Einführung von ELSTER. Während anfangs der von ELSTER abgedeckte Funktionsumfang tatsächlich nur sehr bescheiden war, wurde das digitale Angebot der Finanzbehörden – vor allem für Unternehmer – in den Jahren bis 2001 kontinuierlich ausgebaut: Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen, Voranmeldungen für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuererklärungen konnten nun – zu diesem Zeitpunkt natürlich noch auf freiwilliger Basis – auf elektronischem Wege abgegben werden. Bis zum Jahre 2002 war die ELSTER-Software nur für das Windows-Betriebssystem erhältlich, seit diesem Zeitpunkt laufen nun die Bemühungen die Software auch plattformübergreifend verfügbar zu machen, zum Beispiel auf Rechnern mit Mac OS X oder einer der zahlreichen Linux-Distributionen. Leider waren diese Bemühungen bis heute (2010!) noch nicht von sichtbarem Erfolg gekrönt…

ELSTER 2010 – die aktuelle Gesetzeslage

Zu Beginn des Jahres 2005 folgte dann die bereits angesprochene Zwangsverpflichtung für Unternehmer, die bis heute gilt und nur in Fällen von „Unbilliger Härte“ außer Kraft gesetzt werden kann. Zu diesem Thema gab es eine Reihe von Klagen gegen die Finanzbehörden und ebenso viele Urteile zu Gunsten der Kläger, denn „Unbillige Härte“ könnte beispielsweise vorliegen, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmer extra für die Erstellung der digitalen Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen einen Personal Computer anschaffen müssten. Im Jahre 2009 wurde die aktuelle ELSTER-Gesetzeslage um eine weitere bindende gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer erweitert: Für ELSTER 2010 muss aktuell nun auch die Anmeldung der Kapitalertragssteuer auf elektronischem Wege erfolgen. Darüber hinaus ist es nun für Unternehmer, die lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, obligatorisch die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen mit einer Sicherheitsauthentifizierung abzusichern. Deren Basisversion als Software-Zertifikat ist zwar kostenlos erhältlich, sicherheitsbewusste Unternehmer werden aber sicherlich in der Mehrzahl auf eines der beiden kostenpflichtigen Systeme zur zweifelsfreien Authentifizierung zurück greifen. Die Einführung erhöhter Sicherheitsstandards bei der Übertragung der sensiblen Lohnsteueranmeldungen steht natürlich in Zusammenhang mit der für 2011 avisierten vollständigen Abschaffung der klassischen Lohnsteuerkarten in Papierform, die seit dem Jahre 1953 von Finanzbehörden, Unternehmen und Arbeitnehmern verwendet werden. Neben den Unternehmern, deren flächendeckende Teilnahme ja durch die erwähnten gesetzlichen Zwangsverpflichtungen sichergestellt wird (pro Jahr erreichen circa 40 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 20 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen die Finanzbehörden) nehmen aber auch eine ganze Reihe von Privatpersonen regelmäßig an ELSTER teil. Zuletzt waren es etwas über acht Millionen Einkommenssteuererklärungen, die ausschließlich in digitaler Form erstellt und eingereicht wurden.

 

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