Steuerrecht

EU-Steuern und der EU-Haushalt

26. Oktober 2010

Die EU-Kommission strebt mittelfristig die Einführung von EU-Steuern an

Der jüngste offizielle Vorstoß der EU den EU-Haushalt auf einen breitere Basis zu stellen, kam Anfang September 2010 von der höchsten Stelle, vom amtierenden Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Durão Barroso persönlich. Dennoch ist dies bei weitem nicht die einzige Stimme aus der EU, die der Forderung Nachdruck verleiht, die Finanzierung der Europäischen Union mittelfristig – und damit natürlich auch langfristig – auf eine breitere und solidere Basis zu stellen. Bei all diesen Planungen, die aber natürlich noch nicht im Detail konkretisiert wurden, ist auch eine grundlegende Umstrukturierung der aktuellen Finanzierung der EU vorgesehen. Diese Tatsache beunruhigt aktuell eine ganze Reihe von Vertretern der Mitgliedsländer, vor allem aus der Bundesrepublik. Dass diese generelle Ablehnung einer EU-Steuer aus Berlin mittlerweile schon beinahe reflexartige Züge angenommen hat, konnten aufmerksame Beobachter bereits einen Monat zuvor feststellen, als der zuständige Haushaltskommissar der EU, der Pole Janusz Lewandowski, das Schlagwort „EU-Steuer“ prägte.

Welche konkreten EU-Steuern werden überhaupt diskutiert?

Die Frage warum leitende Figuren der EU-Kommission aktuell so offensichtlich die baldige Einführung von EU-Steuern forcieren ist schnell beantwortet: Momentan finanziert sich die Europäische Union beinahe ausschließlich aus Zuweisungen aus den Mitgliedländern. Darüber hinaus werden über 80 Prozent der EU-Einnahmen lediglich umverteilt und fließen wieder in die Mitgliedsstaaten zurück. Lediglich 20 Prozent stehen für die EU-Kommission also als tatsächliches Budget zur Verfügung. Darüber hinaus glänzt das aktuelle System der EU nicht gerade durch Transparenz und schon gar nicht durch Effizienz und Gerechtigkeit. Zu den konkreten Vorschlägen, die von EU-Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso und von Janusz Lewandowski zur Eröffnung einer europaweiten Debatte gemacht wurden, zählen unter anderem eine europaweite Finanztransaktionssteuer und eine Luftfahrtgebühr, steuerliche Einnahmen aus dem Emissionshandel, eine Europa-Energiesteuer sowie eine „echte“ europäische Mehrwertsteuer und eine EU-Körperschaftssteuer.

Die Finanzierung der EU und die Funktionsweise des aktuellen EU-Haushalts

Solange es noch keine eigenständigen Steuereinnahmen der Europäischen Union gibt, wird es vorerst beim aktuell geltenden System der so genannten Eigenmittel der Europäischen Union bleiben. Allerdings tun sich auch ausgewiesene Wirtschafts- und EU-Experten heute damit schwer diese Eigenmitttel in wenigen Sätzen darzustellen. Von Transparenz in Bezug auf die Einnahmen, die dem Etat der EU zugute kommen, mag ernsthaft eigentlich schon gar keiner mehr reden. Dabei ist Deutschland – wohl der Hauptgrund für den prompten Widerspruch von der Spree – einer der Profiteure des Status Quo. Ein wichtiger Punkt, der das System wenig transparent – manche sagen sogar ungerecht – macht, sind nämlich die vor wenigen Jahren beinahe unbemerkt geschlossenen Ausnahmeregelungen für die Nettozahler-Länder Schweden, Niederlande und eben Deutschland. Das eigensinnige EU-Mitglied Großbritannien profitiert sogar schon seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von einer Ausnahmeregelung, dem so genannten „Britenrabatt“.

Die Eigenmittel der EU: Eine wenig tragfähige Konstellation

Aktuell finanziert sich die EU aus einem Einnahmen-Mix aus Traditionellen Eigenmitteln, Mehrwertsteuer-Eigenmitteln, BNE-Eigenmitteln und Sonstigen Einnahmen. Unter die Traditionellen Eigenmittel fallen zum Beispiel Zölle auf den Warenverkehr mit Drittländern, Abschöpfungen und Prämien. Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel werden nach einem höchst komplizierten Bemessungssystem ermittelt, bei dem die Summe der steuerpflichtigen Umsätze der Mitgliedsländer aus Gründen der Gerechtigkeit auf eine gemeinsame – statistisch gemittelte – MwSt-Bemessungsgrundlage gestellt wird. Den dritten Beitrag leisten die BNE-Eigenmittel. Bei ihrer Einführung waren diese Eigenmittel lediglich dazu gedacht eventuelle Finanzierungslücken, die durch fehlende Einnahmen aus den anderen Eigenmitteln entstehen, zu decken. Heute allerdings sind sie der wichtigste Posten im EU-Haushalt. Der Abführungssatz für die BNE-Eigenmittel ist dementsprechend nicht fix sondern wird stets nach aktueller Haushaltslage festgelegt. Die vierte Säule der EU-Einnahmen bilden die Sonstigen Einnahmen, die sich vor allem aus Zwangsgeldern und Bußgeldern, Zinserträgen und Mieteinnahmen speisen.

Aus welchen Quellen stammt das Gros der EU-Eigenmittel?

Auf die Traditionellen Eigenmittel entfallen im Durchschnitt circa 15 Prozent der Gesamteinnahmen, die Mehrwertsteuer-Eigenmittel schlagen ebenfalls mit 15 Prozent zu Buche und die Sonstigen Einnahmen mit lediglich etwas über ein Prozent. Den Löwenanteil der Eigenmittel der Europäischen Union machen hingegen die BNE-Eigenmittel aus: Beinahe 70 Prozent des Etats der EU werden aus diesen erzielt. Diese Tatsache in Kombination mit dem Wissen um die Ermittlung dieser Mittel als „Restfinanzierungsbedarf“, falls die übrigen Eigenmittel – wie aktuell in jedem Jahr – nicht ausreichen um den Bedarf zu decken, macht es nur zu verständlich, dass die EU-Kommission darauf drängt, eine breitere finanzielle Grundlage in Form von eigenen EU-Steuereinnahmen pocht.

 

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