Die zertifizierte Elster-Übermittlung – Fristen für 2013 beachten!

Seit dem 01.01.2013 dürfen Unternehmen elektronische Datenübermittlungen an das Finanzamt nur noch in authentifizierter Form übermittelt werden. Hierfür müssen die gesendeten Unterlagen mit einer Zertifizierung versehen sein. Betroffen von der zertifizierten Elster-Übermittlung sind Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, zusammenfassende Meldungen sowie Lohnsteuer-Anmeldungen. Handschriftliche Bestätigungen sowie Übermittlungen ohne Zertifikat werden durch die Finanzämter nicht mehr anerkannt.

Übergangsregelung bis August 2013

Zunächst war für die Einführung der zertifizierten Elster-Übermittlung keine Übergangsfrist vorgesehen. Kurz vor Weihnachten wurde dann doch eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 bekannt gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt erkennen die Finanzämter die genannten Unterlagen auch ohne zertifizierte Elster-Übermittlung an. Unternehmen haben somit die Möglichkeit sich eingehend mit diesem Thema zu befassen und die benötigte Zertifizierung zu erwerben.

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