Steuer sparen

Gibt es Steuervorteile für Mitglieder der privaten Krankenkassen?

29. Juni 2012

Bisher war es so, dass Personen sich in erster Linie wegen der besseren Leistungen sowie der oftmals günstigeren Beiträge für den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung entschlossen haben. Steuervorteile spielten bei dieser Überlegung keine besondere Rolle. Seit Anfang 2010 besteht nun auch die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen und damit Steuervorteile zu erzielen. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Bundesregierung aufgefordert, neue Regelungen für die steuerliche Förderung der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zu erlassen. Die bisher geltenden Bestimmungen, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung nur bedingt steuerlich abzugsfähig sind, sahen die Richter als verfassungswidrig an. Mit dem seit 01.01.2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetzes kam die Bundesregierung dieser Erforderung nach. Insgesamt werden die Bürger durch die neuen Regelungen jährlich mit Steuervorteilen von etwa 9,5 Milliarden Euro entlastet.

Basisniveau ist entscheidend für Steuervorteile

Die Höhe des maximalen Betrages, den privat versicherte Personen als Steuervorteile in ihrer Steuerklärung geltend erzielen können, richtet sich nach dem sogenannten Basisniveau. Dieses Basisniveau orientiert sich an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer gesetzlich versichert ist, kann in der Regel die kompletten Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Beiträge für das Krankengeld, für welche keine Steuervorteile erzielt werden können. Versicherte, welche zusätzliche Mehrleistungen vereinbaren, wie beispielsweise eine Behandlung beim Chefarzt oder zusätzliche Leistungen für Kuren oder eine Heilpraktikerbehandlung, können für diese keine Steuervorteile geltend machen. Dennoch können privat versicherte Personen hohe Steuervorteile zwischen 80 und 90 Prozent des zu zahlenden Gesamtbetrages ihrer privaten Krankenversicherung erzielen, was natürlich vom Leistungsspektrum des jeweils vereinbarten Tarifs abhängig ist. Dies liegt vor allem daran, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung sowie der gesetzliche Zuschlag zu 100 Prozent als Steuervorteile geltend gemacht werden können. Die genaue Höhe der Steuervorteile ist zudem abhängig vom persönlichen Steuersatz des Versicherten, welcher wiederum in direktem Zusammenhang mit dem erzielten Einkommen steht,

Besonders attraktive Steuervorteile für Familien

Im Bürgerentlastungsgesetz wurde bewusst auf das Setzen eines Höchstbetrages verzichtet. Das bedeutet, alle Beiträge im Rahmen der Basisabsicherung bringen die vollen Steuervorteile. Dies ist besonders für Familien mit Kindern eine äußerst lohnenswerte Sache. Denn neben den Beiträgen des Steuerpflichtigen werden auch die seines Ehepartners sowie der Kinder berücksichtigt. Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung. Somit muss jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag schließen und separat einen Beitrag bezahlen. Durch die Möglichkeit der hohen Steuervorteile wird die private Krankenversicherung nun auch für Familien noch attraktiver. Eine Familie mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kann so jährliche Steuervorteile von etwa 2.400 Euro erzielen. Dazu profitieren auch getrennt lebende oder geschiedene Paare von den neuen Regelungen. Für diese worden die Obergrenzen des sogenannten Realsplittings höher angesetzt.

Richtige Tarifwahl wird noch wichtiger

Wer zu einer privaten Krankenversicherung wechselt, sollte um die maximalen Steuervorteile zu erzielen noch genauer auf die Wahl des richtigen Tarifs achten. Steuervorteile können nur für die tatsächlich bezahlten Beiträge erzielt werden. Vielfach wählen Versicherte Tarife mit einem Selbstbehalt. Da jedoch die effektiv gezahlten Kosten für eine medizinische Grundversorgung bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden, sind diese Tarife was die Steuervorteile betrifft nicht sehr vorteilhaft. Genau überlegen müssen auch Versicherte, die sich für einen Tarif mit einer Beitragsrückerstattung entschieden haben. Diese sollten genau berechnen, ob es günstiger ist, die angefallenen Arztrechnungen zur Erstattung einzureichen oder aber eine Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Wir die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen, dann verringert sich der Beitrag, für den in der Steuererklärung Steuervorteile erzielt werden können. Versicherte, welche auf eine Erstattung verzichten und die Rechnungen aus eigener Tasche bezahlen, können diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Aus diesen resultieren jedoch nur Steuervorteile, die über dem als zumutbar geltenden Eigenanteil liege. Dieser berechnet sich anhand des Familienstandes und liegt zwischen 1 und 7 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte bzw. des Jahresbruttoeinkommens. Ab 2011 werden die bezahlten Beiträge durch die Krankenversicherung elektronisch an die Behörden übermittel, wo Sie vom Arbeitgeber und vom zuständigen Finanzamt direkt abgerufen werden können. Die Zusendung einer Bescheinigung per post entfällt damit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte seiner Versicherung die Speicherung der persönlichen Identifikationsnummer gestattet hat.

 

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