Bisher war es so, dass Personen sich in erster Linie wegen der besseren Leistungen sowie der oftmals günstigeren Beiträge für den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung entschlossen haben. Steuervorteile spielten bei dieser Überlegung keine besondere Rolle. Seit Anfang 2010 besteht nun auch die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen und damit Steuervorteile zu erzielen. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Bundesregierung aufgefordert, neue Regelungen für die steuerliche Förderung der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zu erlassen. Die bisher geltenden Bestimmungen, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung nur bedingt steuerlich abzugsfähig sind, sahen die Richter als verfassungswidrig an. Mit dem seit 01.01.2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetzes kam die Bundesregierung dieser Erforderung nach. Insgesamt werden die Bürger durch die neuen Regelungen jährlich mit Steuervorteilen von etwa 9,5 Milliarden Euro entlastet.