Lohnsteuer

Gibt es einen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

6. Juli 2012

Die fällige Lohn- oder Einkommensteuer kann bei der gleichen Vergütung ungleich zustande kommen. Der Grund dafür ist, dass die Steuerlast nicht nur von Ihrem Familienstand, was heißt der Steuerklasse und Anzahl der Kinder, sondern auch von den weiteren, nicht nur Ihren eigenen Einkünften, sondern auch die Ihres Partners sowie die notwendigen Ausgaben für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft, abhängig ist. Dazu verringern Versicherungen, Spenden und andere ungewöhnliche Ausgaben sowie spezielle Belastungen die Höhe der Einkommensteuer.

Den Ablauf vom Lohn über die monatliche Steuer bis hin zur Einkommensteuer, die für das ganze Jahr gerechnet wurde und der abschließenden Steuernachzahlung, muss man sich in etwa Folgendes vorstellen, sagte der Steuerberater Thomas Hoffmann in einem Interview mit Wochenspiegel:

  • Ihr Vorgesetzter oder der zuständige Mitarbeiter prüft in einer schon in Daten gespeicherten und vorhandenen Lohnsteuertabelle nach, wie hoch die Lohnsteuer ist, die bei Ihrem Lohn und der von den Finanzamt gewählten Steuerklasse fällig ist.
  • Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte, auf der die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Jahresbruttoeinkommen sowie weitere Geldwerte und Service des Vorgesetzten und nicht zuletzt die Quote der schon ausgeglichenen Lohnsteuer eingetragen sind.
  • Im Endergebnis haben Sie als Angestellter immer bis zum Ende des Jahres Zeit, Ihre Steuererklärung an Finanzamt abzugeben.

Falls man neben einem Haupteinkommen keine andere Einkünfte hat, kann man, wie der Paragraf 46 Einkommensteuergesetz besagt, ganz auf die Überreichung einer Steuererklärung verzichten. Vielleicht ist das zwar der schnellste Weg, ein gewinnbringender jedoch nicht so ganz: Sogar wenn man nur ein kleines Geschäft betreibt und die notwendigen Angaben macht, erhält man oftmals bares Geld zurück.

Die Finanzämter anerkennen seit paar Jahren eine andere und ganz einfache Steuererklärung. Wer nur Gehalt, Versorgung und Einkommenersatzservice bekommen hat (z.B. wie Wohnungs- oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld usw.), füllt ein ähnliches einfaches Formular aus (Falls gewünscht gleich am Bildschirm), druckt das ausgefüllte Formular aus und schickt es zusammen mit den Belegen an das Finanzamt.

Beide Steuern (Lohn- und Einkommensteuer) werden auch als direkte Steuern genannt

Aufgrund dessen, dass für die Abführung der Lohnsteuer eigentlich der jeweilige Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann die als direkte Steuer gesehen werden. Und das, obwohl normalerweise der Vorgesetzte die Berechnung der wirklich zu zahlenden Lohnsteuer vornimmt, diese vom Gehalt abzieht und auch an das zuständige Finanzamt abliefert.

Dennoch haftet der Arbeitgeber selbst für alle gefundene Inkorrektheiten, die beim Abziehen und der Ablieferung geschehen sind. Nach dem Paragraf 32 EStG kann dieser, falls die Fehler herausgefunden werden, in dem Antrag entsprechend auch berücksichtigt werden.

Die Lohnsteuer ist als direkte Steuer zu beachten, die vom Bruttogehalt abgerechnet und gleich abgeliefert werden muss.

Gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Steuern?

Dass die zuständigen Finanzbeamten die nicht genug gezahlte Gehalt- oder Einkommensteuer zurückgeben möchten, ist allen Mitarbeitern, Selbstständigen, Angestellten ganz klar, nur wo gibt es eigentlich den Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer? Oder gibt es hier vielleicht gar keinen Unterschied?

Allerdings kann man sagen, dass es keinen großen Unterschied gibt. Genauso die Lohn- als auch die anderen Steuern, wie beispielsweise die Einkommensteuer ist, wie schon gesagt, fast die gleiche Steuer, die auch von den Angestellten oder den Freelancern bezahlt werden muss. Die Einkommensteuer ist auch eine Art von Lohnsteuer und kann als eine spezielle Form der Einkommensteuer genannt werden, die nur dann trifft, wenn auch Gehalt gezahlt wird. Dabei wird allerdings eine Höchstgrenze vereinbart, nach deren Überschreiten wiederum Einkommensteuer zur Zahlung fällig wird.

Falls bei Ihnen als Angestellter nun eine Einnahme hinzukommt oder Sie auch noch andere Einkünfte als Arbeitslohn besitzen, so sprechen die Finanzbeamten von Einkommensteuer. Einkommen außerhalb des Arbeitslohnes sind z. B. Gehalt aus Selbstständigkeit, aus Versicherungen, aus anderen Geldwerten, wie Sparbuch, Aktien und Renten usw.

Im Gegenteil zu dem Einkommen geht es bei der Lohnsteuer nicht um die Hohe des Einkommens. Es handelt sich eigentlich darum, wie viel die Abzüge (Kinder, Versicherungsservice, Unterhalt, andere Ausgaben) betragen, wenngleich das komplette Einkommen natürlich die Basis darstellt. Allerdings müssen Sie unbedingt eine Steuererklärung an Finanzamt abgeben, wenn Sie die Steuerklasse V oder VI haben oder Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten die Steuerklasse V/III bzw. III/IV haben und falls ein bestimmter Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte vorhanden ist.

 

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