Für Beamte gelten grundsätzlich die gleichen Steuerklassen wie für Angestellte. Deshalb lohnt es sich auch für Beamte, mit dem Steuerklassenrechner die persönlich günstigste Steuerklasse zu ermitteln. Allerdings ergeben sich Spielräume bei der Steuerklasse nur für verheiratete Beamte. Wer nicht verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, wird automatisch in die Steuerklasse I eingestuft.
Wie funktioniert der Steuerklassenrechner?
Auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet der Steuerklassenrechner die günstigste Kombination der Steuerklassen. Hierzu müssen lediglich einige Daten in den Steuerklassenrechner eingegeben werden. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Familienstand, die Höhe des Einkommens sowie vorhandene Freibeträge und das Bundesland, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Zudem muss angegeben werden, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht oder nicht. Bezüglich der zu zahlenden Sozialabgaben gibt es bei Beamten einige Besonderheiten. So können diese im Steuerklassenrechner angeben, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht. Zudem muss hier die Option für die private Krankenversicherung gewählt werden. Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann dies ebenfalls im Steuerklassenrechner angegeben werden. Die betreffenden Angaben werden für den Steuerzahler und seinen Ehegatten getrennt angegeben. Anschließend ermittelt der Steuerklassenrechner in wenigen Augenblicken, wie hoch die fällige Steuer in der jeweiligen Steuerklasse ausfällt.
Die fällige Lohn- oder Einkommensteuer kann bei der gleichen Vergütung ungleich zustande kommen. Der Grund dafür ist, dass die Steuerlast nicht nur von Ihrem Familienstand, was heißt der Steuerklasse und Anzahl der Kinder, sondern auch von den weiteren, nicht nur Ihren eigenen Einkünften, sondern auch die Ihres Partners sowie die notwendigen Ausgaben für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft, abhängig ist. Dazu verringern Versicherungen, Spenden und andere ungewöhnliche Ausgaben sowie spezielle Belastungen die Höhe der Einkommensteuer.