Steuerklassenrechner – auch Beamte können hiermit die persönliche Steuerklasse ermitteln

SteuerklassenrechnerFür Beamte gelten grundsätzlich die gleichen Steuerklassen wie für Angestellte. Deshalb lohnt es sich auch für Beamte, mit dem Steuerklassenrechner die persönlich günstigste Steuerklasse zu ermitteln. Allerdings ergeben sich Spielräume bei der Steuerklasse nur für verheiratete Beamte. Wer nicht verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, wird automatisch in die Steuerklasse I eingestuft.

Wie funktioniert der Steuerklassenrechner?

Auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet der Steuerklassenrechner die günstigste Kombination der Steuerklassen. Hierzu müssen lediglich einige Daten in den Steuerklassenrechner eingegeben werden. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Familienstand, die Höhe des Einkommens sowie vorhandene Freibeträge und das Bundesland, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Zudem muss angegeben werden, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht oder nicht. Bezüglich der zu zahlenden Sozialabgaben gibt es bei Beamten einige Besonderheiten. So können diese im Steuerklassenrechner angeben, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht. Zudem muss hier die Option für die private Krankenversicherung gewählt werden. Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann dies ebenfalls im Steuerklassenrechner angegeben werden. Die betreffenden Angaben werden für den Steuerzahler und seinen Ehegatten getrennt angegeben. Anschließend ermittelt der Steuerklassenrechner in wenigen Augenblicken, wie hoch die fällige Steuer in der jeweiligen Steuerklasse ausfällt.

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Wie die Lohnsteuerklasse das Elterngeld beeinflussen kann

Lohnsteuerkarte Elterngeld
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Viele Steuerzahler fragen sich immer wieder, ob und wie die Lohnsteuerklasse das Elterngeld beeinflusst. Zurecht, denn die Lohnsteuerklasse kann wirklich dafür sorgen, dass sich das Elterngeld entweder positiv oder auch negativ verändert. Oftmals wird bares Geld verschenkt, was so mit der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse nicht passiert wäre. Ein Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse kann sich somit immer rechnen und entsprechend dann auch wirklich viel Geld einbringen.

Wie viel Elterngeld kann geltend gemacht werden?

Wer sich nach der Geburt des Kindes dafür entscheidet, Elterngeld in Anspruch zu nehmen, der hat grundsätzlich einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erwarten. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie den geltend gemachten Werbungskosten erhalten die Eltern hier rund 70 Prozent des vor der Geburt des Kindes verdienten Geldes. Maßgeblich für die Zuwendung ist das Einkommen, welches in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erwirtschaftet wurde. Von daher ist dies also ein wichtiger Zeitraum, der sich nachhaltig auch auf das Elterngeld auswirken kann.

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