Steuer sparen

Steuern sparen durch sinnvolle Geldanlagen

9. Juli 2012

Steuer sparen mit ImmobilienNeben der möglichen Rendite ist auch das Steuern sparen ein wichtiger Aspekt für die Auswahl der besten Geldanlagen. Allerdings sollte das Steuern sparen nie der ausschlaggebende Punkt bei der Entscheidung für eine Geldanlage sein. Allerdings gibt es Geldanlagen, die zum Steuern sparen besser geeignet sind.

Steuern sparen mit Immobilien

 Das Steuern sparen ist generell nur dann möglich, wenn es sich um gewerbliche Immobilien handelt. Hierzu zählen auch Wohnimmobilien, die nach der Erstellung vermietet werden. Dagegen ist ein Steuern sparen mit selbst bewohnten Immobilien nicht möglich. Allerdings können Bauherren für selbst genutzte Immobilien steuerliche Förderungen erhalten. Dagegen gehören vermietete Immobilien zu den Geldanlagen, mit denen sich gut Steuern sparen lässt. Damit sich eine Immobilie zum Steuern sparen auch eignet, müssen natürlich auch die anderen Aspekte wie Einnahmen und moderate Ausgaben stimmig sein. Die mit der Immobilie erzielten Einnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Vorteil liegt darin, dass hier nur die Überschüsse versteuert werden müssen. Das ist der Teil der Mieteinnahmen, welcher über abzugsfähigen Ausgaben liegt. Steuern sparen mit der Immobilie ist also relativ einfach und völlig legal möglich.

Aufgrund der Finanzierung durch ein Darlehen werden während der Laufzeit zumeist nur negative Einnahmen erzielt. Gleichzeitig steht dem Bauherrn nach Rückzahlung des Darlehens eine schuldenfreie Immobilie zur Verfügung. Das Steuern sparen wird bei gewerblichen Immobilien durch zwei wichtige Säulen erzielt. Dies sind zum einen die als absetzbaren Schuldzinsen sowie die Abschreibungen. Da die Immobilie während der Zeit an Wert verliert, hat der Eigentümer die Möglichkeit diesen Wertverlust durch Abschreibungen auszugleichen. Für Immobilien ab dem Baujahr 1925 ist es möglich, über einen Zeitraum von 50 Jahren pro Jahr 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzuschreiben. Steuern sparen lässt sich hier nur mit der Immobilie. Eine Abschreibung des Grundstücks ist nicht möglich.

Steuern sparen mit der Riester und Rürup Rente

Die Riester Rente gehört ebenfalls zu den Geldanlagen, mit denen sich Steuern sparen lässt. Dabei können vor allem Besserverdiener mit einem niedrigen Förderanspruch Steuern sparen. Die in die Riester Rente eingezahlten Beiträge können im Rahmen der Steuererklärung gelten gemacht werden. Dabei gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 2.100 Euro. Dieser wird bei der Steuerberechnung vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen. Dazu erhält der Anleger natürlich dennoch seine staatlichen Förderungen.

Ist das Steuern sparen bei der Riester Rente eher noch ein Nebenaspekt, so basiert die Förderung bei der Rürup Rente komplett auf dem Steuern sparen. Die Rürup Rente ist in erster Linie für Freiberufler und Selbstständige, welche für die Riester Rente nicht förderberechtigt sind. Dabei können die jährlichen Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Die Grenze liegt für Alleinstehende bei maximal 20.000 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 40.000 Euro. Allerdings gilt für die steuerliche Absetzbarkeit eine jährliche Staffelung. Für das Jahr 2012 können 72 Prozent des maximalen Betrags in der Steuererklärung angegeben werden. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Prozent, bis im Jahre 2025 der maximale Betrag von 100 Prozent erreicht ist.

Für beide Geldanlagen gilt, dass ein Steuern sparen nur dann möglich ist, wenn dafür ein Produkt gewählt wurde, welches von der staatlichen Aufsichtsbehörde zertifiziert wurde.

Steuern sparen bei anderen Geldanlagen

Durch den jährlichen Sparerfreibetrag ist es möglich, bei allen Geldanlagen Steuern zu sparen. Dieser beträgt für einen Alleinstehenden 801 Euro pro Jahr. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt der jährliche Sparerfreibetrag bei 1.602 Euro. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Anleger rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank vorgelegt hat. Durch Vorlage des Freistellungsauftrags können Anleger einem Abzug der Abgeltungssteuer entgehen. Diese beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge und wird direkt durch die Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Zur Abgeltungssteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie eventuell die Kirchensteuer. Wer mehrere Geldanlagen besitzt, kann den jährlichen Freibetrag auch auf mehrere Freistellungsaufträge aufteilen und so bei jeder Geldanlage Steuern sparen. Entscheidend dabei ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den jährlichen Freibetrag nicht übersteigt. Die benötigten Freistellungsaufträge erhält man direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse. Alternativ geben auch die Finanzämter die benötigten Freistellungsaufträge aus.

 

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