Steuerliche Vorteile durch das Nutzen von Altverlusten bei Wertpapieren

AbgeltungssteuerAnleger, die nach 2008 Aktien wieder verkaufen, müssen auf den Gewinn die Abgeltungssteuer bezahlen. Steuerliche Vorteile erzielt nur derjenige, der Verluste mit anderweitigen Aktien gegenrechnen kann. Wer noch Verluste aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer vor sich herschiebt, muss sich jedoch beeilen. Eine Aufrechnung ist nur noch bis Ende 2013 möglich.

Ab 2014 keine Verrechnung mehr möglich

Ab dem 1. Januar 2014 sind die steuerlichen Vorteile aus Altverlusten vorbei. Anleger, die zu diesem Zeitpunkt noch ungenutzte Verluste aus Aktien-, Fonds- oder Zertifikate-Verkäufen in ihrem Depot haben, können daraus nur sehr schwierig steuerliche Vorteile erlangen. Nach § 23 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) können danach nur noch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Aufrechnung mit Altverlusten genutzt werden. Hierzu gehört beispielsweise ein Verlust aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie.

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