Mutterschutzgesetz – alle wichtigen Tipps

Dieses in Deutschland gültige Mutterschutzgesetz soll Frauen die Mutter werden oder gerade geworden sind, vor ungesunden Beschäftigungen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit schützen. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahre 1952. 2002 wurde es einer Bearbeitung unterzogen, die aktuellste Fassung ist aus dem Jahr 2009.

Ist die Frau Arbeitnehmer oder entsprechend in Heimarbeit beschäftigt, gilt für sie dieses Gesetz. Für weibliche Beamte gelten entsprechende Sonderregelungen der Länder und des Bundes. Allerdings unterscheiden sich diese nicht grundlegend von denen des entsprechenden Gesetzes. Verantwortlich für Gesetze dieser Art ist die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen. Diese ist beauftragt, sich um soziale Gerechtigkeit und Menschen- sowie Arbeitsrechte zu kümmern. Die Organisation besteht bereits seit 1919. Das erste Mutterschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 1879 erlassen. Drei arbeitsfreie Wochen sollten damit jeder Mutter nach der Geburt…

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