Steuernews

Steuernews: Die Strompreise 2011 und die Brennelementesteuer

10. November 2010

Kabinett Merkel II beschließt Brennelementesteuer zum 01.01.2011 – die Folgen

Nach zähem Ringen, viel Für und Wider und darüber hinaus einer satten Portion Lobbyismus seitens der Atomenergie-Riesen, wurde dann doch Ende September die – sowohl von CDU/CSU und FDP als auch von der Oppositionspartei SPD gewünschte – Brennelementesteuer beschlossen und tritt nun ab dem 01.01.2011 in Kraft. Im Gegensatz zur erst kürzlich beschlossenen Sonderabgabe auf Flugreisen gibt es bei der Brennelementesteuer allerdings keine Regelung, die Vorzieheffekte vermeiden soll. So war es also vor kurzem eigentlich auch nicht überraschend, dass viele Atomkonzerne, allen voran RWE, in einigen älteren Kernkraftwerken noch vor dem Jahreswechsel einen Großteil der Brennelemente austauschen werden. In der offiziellen Darstellung wird dies natürlich in erster Linie mit rein technischen Erwägungen begründet, jedoch liegt es aber für jeden offensichtlich auf der Hand, dass hier bereits Steuern für 2011 gespart werden sollen, denn die Brennelementesteuer fällt lediglich für Brennelemente an, die erstmalig nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen werden. Hier ausschließlich den Energiekonzernen einen Vorwurf zu machen, greift allerdings sicher zu kurz, denn auch jeder einzelne Steuerbürger – spätestens nach Konsultation mit seinem persönlichen Steuerberater – würde wohl hier die Gelegenheit ergreifen ohnehin nötige Investitionen aus steuerlichen Gründen vorzuziehen.

Steigende Stromkosten als Folge der Brennelementesteuer – das Finanzministerium beruhigt

Das Finanzministerium hat hier allerdings nicht nur versäumt eine wirksame Schutzregelung gegen solche steuerlichen Vorzieheffekte „einzubauen“, von denen bereits jetzt abzusehen ist, dass sie den Steuersäckel einen deutlich dreistelligen Betrag kosten werden, es hofft tatsächlich auch auf die wirtschaftliche „Gutmütigkeit“ der großen Energieversorger. Es ist allerdings ganz sicher blauäugig zu glauben, dass Unternehmen– egal ob sie in der Energiebranche oder einer ganz anderen Branche tätig sind – sich durch die erhöhte finanzielle Belastung einer Sondersteuer ihre Gewinnmargen schmälern lassen. Selbst dann nicht, wenn diese Margen so groß sind wie in der Stromerzeugung durch bereits komplett abgeschriebene Atomkraftwerke. Es ist also mehr als wahrscheinlich, dass zumindest ein großer Teil der Mehrkosten durch die Brennelementesteuer direkt auf die Preise der Endkunden aufgeschlagen werden wird. Diese Linie kann schon jetzt recht leicht aus einigen Statements von Entscheidungsträgern in den großen Energieunternehmen herausgelesen werden, denn diese argumentieren aktuell oftmals mit ihrer Verantwortung gegenüber den Aktionären – dem viel zitierten „Shareholder’s Value“: Eine zwar effektive Argumentationsstrategie, die aber in den Augen der allermeisten Beobachter immer noch wie Lobbyismus wirkt, vor allem dann, wenn mit einbezogen wird, dass die großen Energieversorger selbst an der gesetzlichen Grundlage der Brennelementesteuer mitgeschrieben haben und somit bereits einige „Härten“ entschärfen konnten. Für die ohnehin schon durch hohe Energiepreise gebeutelten Privatkunden ist all dies sicher unangenehm, könnte aber gegebenenfalls sogar den Effekt haben, dass sich die bisher nur zaghaft ausgeprägte Wechselwilligkeit der privaten Endverbraucher verstärkt und davon dann auch wieder dezidierte Anbieter von Ökostrom profitieren. Für die gewerblichen Endkunden – egal ob kleinerer Gewerbebetrieb oder industrieller Produktionsbetrieb in einer stromintensiven Branche – stellt sich die Situation allerdings etwas unangenehmer dar, denn oft haben sie sich durch langfristige, meist sogar langjährige Lieferverträge, an einen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses günstigen Energieversorger gebunden. Selbst wer diesbezüglich hier einen Vertrag mit Ausstiegsoption abgeschlossen hat, ist in seiner Energie-Bewegungsfreiheit natürlich explizit eingeschränkt, denn die Brennelementesteuer betrifft natürlich alle Anbieter, die selbst Strom aus Atomenergie erzeugen oder diesen in großem Maßstab beziehen.

Stromerhöhungen 2011 für private und gewerbliche Endverbraucher – die nackten Zahlen

Was heißt all dies aber nun für den privaten Steuerbürger? Sowohl das Finanzministerium, welches ja ab dem 01. Januar 2011 die Bundessteuer auf Brennelemente erheben wird als auch Vergleichsportale und einige überregionale Medien haben bereits heute Beispielrechnungen angestellt. Die Zahlen stimmen dabei im Wesentlichen überein und lassen darauf schließen, dass die Preise pro Kilowattstunde Strom um circa fünf bis sechs Prozent steigen werden, also um circa 1,5 Cent pro kWh. Für eine durchschnittliche vierköpfige Familie dürfte dies im Jahreslauf Mehrkosten für Strom in Höhe von ungefähr 60 € bedeuten. Wer als privater Steuerbürger beispielsweise ein geräumiges Arbeitszimmer betreibt, kann – wenn auch nur in geringem Maße – steuerlich von den Mehrausgaben für Energie profitieren und diese als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Größeres Einsparpotential liegt aber sicher im Bereich des Energiesparens, beispielsweise durch konsequenten Einsatz von Energiesparlampen sowie die Senkung des Verbrauchs durch bewusste Stromsparmaßnahmen (unnötige Beleuchtung ausschalten und weniger Geräte im Standby-Modus).

 

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