Unternehmen, die einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Steuerschulden zu stunden. Geregelt sind die Bestimmungen zur Stundung von Steuerschulden im § 222 AO. Danach ist eine Stundung immer dann möglich, wenn sich durch die Einziehung der Steuern besondere Härten für den Steuerpflichtigen ergeben und es zu aufgrund der Stundung zu keiner Gefährdung des Anspruchs kommt. Zudem sollte eine Stundung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen hin und gegen eine Sicherheitsleistung erfolgen.
Steuerstundung
Stundungen von Steuernachforderungen – wann werden sie gewährt?
Die Abgabenverordnung sieht für die Stundung der Einkommensteuer keine spezielle Vorschrift vor. Daher gelten die Regelungen für alle Steuerarten und ebenso für alle Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis. So kann das jeweilige Finanzamt die Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz sowie teilweise stunden, wenn die Fälligkeit der Steuern für den Schuldner erhebliche Einbußen bedeuten würden. Ebenso auch wenn der Anspruch durch die Stundungen als nicht gefährdet angesehen wird. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, die Anspruchsgefährdung durch eine Sicherheitsleistung zu beseitigen.
Sollte ein Steuerzahler nicht in der Lage sein seine fällige Steuer pünktlich zu zahlen, so fallen nicht nur Säumniszuschläge an, ebenso drohen ihm Vollstreckungsmaßnahmen. Daher ist die Steuerstundung ein Ausweg um den Steuerpflichtigen zu helfen.