Steuernews

Steuerbetrüger – die Bundesregierung will härtere Maßnahmen ergreifen

17. Januar 2011

Steuerbetrüger hat es immer gegeben und wird es immer wohl immer geben. Nun will die Bundesregierung jedoch nochmals mit verschärfteren Regeln für eine Eindämmung dieses, oftmals als Kavaliersdelikt angesehenen Steuerbetruges, sorgen.

Eine erste Änderung soll es in Bezug auf die Selbstanzeigepflicht geben. Kann der kürzlich erarbeitete Gesetzesentwurf durchgesetzt werden, so wird es zukünftig deutlich schwieriger werden, explizite Straffreiheit mittels einer Selbstanzeige zu erhalten. Das Bundeskabinett will mit diesem Gesetzentwurf größere Hürden in Bezug auf diese derzeitige Möglichkeit zur Straffreiheit bei Selbstanzeige schaffen.

Umfassende Sachverhalte müssen offengelegt werden

Viele ermittelte Steuersünder haben in der Vergangenheit zum Teil nur wenig über die tatsächlichen Sachverhalte zur Steuerhinterziehung gemacht. Und doch konnte in diesen Fällen meist ein Freispruch und Straffreiheit erreicht werden. Dies soll nun anders werden: Nur wer die kompletten Sachverhalte in Bezug auf die illegal einbehaltene Steuern explizit offenlegt, kann nun auch in den Genuss der Straffreiheit gelangen. Kann der gesamte Sachverhalt nicht ausreichend geklärt werden, d. h. bleiben Ungereimtheiten bestehen, so kann der Steuersünder auch bei der Selbstanzeige nicht mit einer Straffreiheit rechnen. Wer also einer Strafe aufgrund von Steuerhinterziehung entgehen möchte, der muss sich im Klaren darüber sein, vollständige Angaben machen zu müssen, Angaben noch zu ergänzen oder Angaben nachzureichen. Nur dann ist eine Straffreiheit überhaupt möglich. Die Bundesregierung will mit diesem neuen Gesetz verhindern, dass der Steuersünder auch weiterhin nur die Informationen übermittelt, die den zuständigen Finanzbehörden ohnehin schon bekannt sind.

Gesetzesentwurf über Frist zur Selbstanzeige

Ein weiterer Gesetzentwurf, der kürzlich eingereicht wurde, beschäftigt sich mit dem Thema Fristen zur Selbstanzeige. So soll hier beispielsweise exakt geklärt werden, ab welchem Zeitpunkt eine Straffreiheit mittels Selbstanzeige nicht mehr gerechtfertigt ist. Bisher war es so, dass eine Selbstanzeige so lange möglich war, bis eine Steuerprüfung ins Haus stand. Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird diese Frist verkürzt und zwar auf den Termin der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Das Kabinett reagiert hier auf die große Menge an Selbstanzeigen, die besonders dann aufkommen, wenn ein Ankauf von Steuerdaten-CDs aus dem Ausland bekannt wurde.

Abschaffung der Selbstanzeige?

Ob eine Straffreiheit mittels Selbstanzeige gerechtfertigt ist, darüber scheiden sich die Geister. Viele Bürger haben kein Verständnis dafür, dass Steuersündern, die im großen Stil Steuern hinterziehen, durch eine Selbstanzeige nicht bestraft werden und kaum Konsequenzen erwarten brauchen. Viele fordern aus diesem Grund die Abschaffung dieses Gesetzes.
Auch einzelne Mitglieder der Bundesregierung, so beispielsweise Volker Wissing (FDP) sieht dieses Gesetz als „verfassungswidrig und als ein Ding der Unmöglichkeit an“. Laut seinen Angaben müssen sich Steuerhinterzieher nicht selbst belasten. Bei einer Steuererhebung soll jeder die Chance haben straffrei auszugehen, sofern eine volle Mitwirkung bei der Überprüfung gegeben ist.

Strafzins für Steuersünder?

Ebenfalls im Gespräch ist es, einen sogenannten Strafzins ins Leben zu rufen, der alle hinterzogenen Steuern verzinst. Bisher konnte hier zwar noch kein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden, soll allerdings in einem nächsten parlamentarischen Verfahren nochmals diskutiert und geprüft werden. Laut Angaben der Opposition soll es nicht leicht sein, zum einen zwar Zinsen auf zu spät gezahlte Steuern zu erheben, zum anderen jedoch Steuerhinterziehungen gänzlich zinsfrei zu erlassen. Die Steuergewerkschaft mahnt hier eine politische Schonung an. Laut ihren Angaben soll es im Parlament Kräfte geben, die Steuerhinterziehern einen Raum für diese Schonung ermöglichen. Die FDP sei da auf jeden Fall dabei; bei Teilen der Union wird dies vermutet.

Das Gesetz zur vollständigen Darlegung aller Informationen soll im April 2011 in Kraft treten. Bis dahin gelten die alten Regelungen, nachdem ein Steuersünder sich selbst anzeigen kann und im Zuge dessen auf eine Straffreiheit hoffen darf. Ob mit diesem Gesetz allerdings ein Eindämmen des Steuerbetruges erreicht werden kann, ist weiterhin fraglich. Denn – wer es bisher mit der Zahlung von Steuern nicht so genau genommen hat, den wird auch der neue Gesetzesentwurf nicht davon abhalten können.

 

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