Abschreibung für Abnutzung (AfA) – Planmäßige Abschreibung greift nur beim Anlagevermögen

Wertminderungen im Umlaufvermögen ergeben sich durch den Börsen- oder Marktpreis

Abschreibung für Abnutzung
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Die buchmäßige Erfassung der sogenannten Wertverluste von Gegenständen, die das Umlaufvermögen betreffen, werden in der Buchführung als Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bezeichnet. Obwohl es sich hier nicht um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, unterliegen auch diese Bilanzpositionen der Abschreibung und der jeweilige Wertverlust einer Rechnungsperiode hat notiert zu werden. Eine planmäßige Abschreibung für Abnutzung, wie es bei den Anlagegütern der Fall ist, kann hier jedoch nicht erfolgen, stattdessen können unter Umständen außerplanmäßige Wertverluste eintreten, die dann entsprechend die Posten der Abschreibungen berühren. In diesen Fällen greift das sogenannte Vorsichtsprinzip, welches nach handelsrechtlichen…

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