Steuer sparen

Steuer sparen – Steuerermäßigungen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

17. August 2012

Steuer sparen bei Behinderung

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Die möglichen Steuerermäßigungen und Nachteilsausgleiche für Personen, die behindert sind, beziehen sich auf verschiedene Gebiete. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise Steuerermäßigungen und Nachteilsausgleiche für Behinderte, die eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Das ist uns bekannt, Familien besonders mit behinderten Mitgliedern sind öfter wirtschaftlich stärker belastet. Es liegt daran, dass Menschen mit Behinderungen oftmals speziellen Wohnraum benötigen. Das bedeutet, der Wohnraum muss ihren besonderen Bedürfnissen angepasst sein. Außerdem gibt es zahlreiche besondere Regelungen für das Arbeitsleben zur Teilhabe schwerbehinderter Personen.

Wir dürfen es nicht vergessen, nicht jede Person hat Recht auf Nachteilsausgleiche. Wenn man die Rechte als behinderte Person in Anspruch nehmen möchte, muss man nachweisen können, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die meisten Vorteile haben nur diese Menschen, die schwerbehindert sind. (Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50).

Um diese Steuerermäßigungen und Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen die Betroffenen bei der, für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde, wie Landratsamt bzw. Versorgungsamt schriftlich einen Antrag stellen. Dabei müssen sie die Schwerbehinderung ausweisen können. Die Betroffenen können den Antrag auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Gemeinde abgeben.

Nachteilsausgleiche hängen von der Höhe des GdB ab. Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, inklusiv Kündigungsschutz u.v.m. können in Anspruch genommen werden.

Wenn man dies ausnahmsweise nicht eingetragen hat bzw. einen Termin verpasst hat, kann man es bis zum 30.11. des Jahres vom Finanzamt eintragen lassen. Auch bei der Steuerveranlagung kann es beachtet werden.

Steuer sparen durch Pauschbetrag wegen der Behinderung

Um Steuerermäßigungen zu erhalten, ist der Pauschbetrag für behinderte Menschen unkomplizierteste Art. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen zusätzlichen Pauschbetrag nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Lohnsteuer. Die zuständige Behörde wie Finanzamt trägt den Pauschbetrag in der Lohnsteuerkarte ein. Allerdings hängt die Höhe des Pauschbetrages, besonders im Einzelfall, nur vom Grad der Behinderung (GdB) ab.

Die amtlichen Vordrucke “Antrag auf Steuerermäßigungen”, die beim Finanzamt erhältlich sind, müssen für diesen Zweck verwendet werden. Dabei muss der Vordruck der Lohnsteuerkarte vorgelegt werden.

Behinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 müssen einen Schwerbehindertenausweis vorlegen. Dieser Ausweis wird auf Antrag vom Versorgungsamt erteilt.

Die Steuerermäßigungen und Nachteilsausgleiche werden nur bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gewährt, wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Körperbehinderung entweder die körperliche Fähigkeit dauernd beeinträchtigt (inklusiv Erkrankungen der inneren Organe wie eine Seh-/Hörbehinderung) oder durch eine typische Berufskrankheit verursacht wird.

In allen Fällen ist der Nachweis durch eine fachärztliche Bescheinigung des Versorgungsamtes vorzulegen.

Es gibt folgende Vergünstigungen bei Schwerbehinderung

  1. Vorzeitige Altersrente
  2. Kündigungsschutz
  3. Freistellung von Mehrarbeit
  4. Steuerermäßigungen uvm.

Steuerermäßigungen für Blinde und Hilflose

Blinde, die wegen ihrer Behinderung Hilfe brauchen, erhalten zusätzlich einen Pauschbetrag von ca. 3700 Euro jährlich, unabhängig vom GdB. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Behindertenausweises, in dem das Merkzeichen/Feststellung BI (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) eingetragen ist. Die Zustimmung eines erhöhten Pauschbetrages hängt nicht davon ab, ob eine Betreuungsperson beschäftigt wird.

Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Wenn die Behinderung während des Jahres wegfällt, wird er trotzdem in voller Höhe gewährt.

Steuern sparen – Höhe des Pauschbetrages

Die Höhe der Pauschbeträge ist in acht Stufen nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt.

 

 

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