Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer nur bedingt von der Steuererklärung absetzbar

27. August 2010

© Eisenhans – Fotolia.com

In den eigenen vier Wänden leben ist der Traum vieler Menschen und ebenso Viele verwirklichen
sich dann auch den Wunsch nach einem trauten Heim. Wer sich allerdings ein Haus kauft, muss
nicht nur gegebenenfalls die monatlichen Raten an die Hausbank tilgen, sondern bekommt Post
vom Finanzamt, die gerne die Grunderwerbssteuer einziehen möchte. Der derzeitige Steuersatz liegt
bei 3,5 Prozent und ist ausgehend vom Kaufpreis. Beispiel: Wird ein Haus mit einem Kaufpreis in
Höhe von 80.000 Euro erworben, dann fallen insgesamt 2.800 Euro Grunderwerbssteuer an. Wenn
die Immobilie von zwei Personen oder mehr gekauft wurde und im Notarvertrag als Käufer
eingetragen sind, wird die jeweilige Summe aufgeteilt. Nicht gerade wenig was der Fiskus an
Steuern verlangt. Wer seine Immobilie dann auch selbst bewohnt, kann nichts davon steuerlich
geltend machen. Nur Eigentümer, die auch vermieten möchten, kommen in den Genuss, da dann die
Grunderwerbssteuer von der Steuererklärung absetzbar ist.

Die Anfang der Grunderwerbssteuer in Deutschland liegt im Mittelalter. Damals wurde eine so
genannte Laudemium – auch Abzugsgeld oder Aufzuggeld genannt – von den Grundbesitzer an die
neuen Eigentümer erhoben. Doch erst im 19. Jahrhundert nahm die Grunderwerbssteuer langsam
ihre heutige Form an. So kam mit dem Reichsstempelgesetz im Jahr 1909 eine Reichsbesteuerung
des Grundstücksverkehrs auf die deutschen Bürger zu und 10 Jahre später folgte das einheitliche
Gesetz zur Besteuerung von Grundstücken. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland
kam dann auch eine Veränderung der Grunderwerbssteuer, doch erst 1983 ein einheitliches
Konzept. Denn bis zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich die Besteuerung in den einzelnen
Bundesländern sehr unterschiedlich. Mit der endgültigen Vereinheitlichung trat zusätzliche die
Senkung der Steuer von 7 Prozent auf 2 Prozent in Kraft, welche dann aber 1997 wieder auf 3,5
Prozent angehoben wurde und bis heute so geblieben ist.

Wie bereits erwähnt ist die Besteuerung nicht von der Steuererklärung absetzbar, wenn man die
Immobilie selbst nutzt. Wird das Eigentum allerdings vermietet, dann kann die Grunderwerbssteuer
als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das geschieht in dem die Besteuerung auf
den Mieter übertragen und in die Nebenkosten involviert wird. Dafür muss sich dann der Vermieter
verpflichten, alle Einnahmen aus dem Mietverhältnis zu versteuern.

Aber nicht immer fällt die Grunderwerbssteuer an, ganz gleich ob nun Kosten von der
Steuererklärung absetzbar sind oder eben nicht. Das liegt vor, wenn der Kaufpreis unter
beziehungsweise bis 2.500 Euro liegt – die so genannte Freigrenze. Befinden sich die
Erwerbskosten nur einen Euro über der Grenze, fällt die Grunderwerbssteuer an. Die Besteuerung
wird auch nicht erhoben, wenn eine Immobilie verschenkt wird und ein Wohnrecht zu Gunsten des
Schenkenden eintritt. Das Gleiche gilt, wenn es sich um einen Kulturgut im öffentlichen Interesse
oder um besonders wertvolle Grünanlagen handelt.

Nun scheint in Anbetracht, da die Grunderwerbssteuer für selbstgenutzte Immobilien nicht von der
Steuererklärung absetzbar, ein großes Manko für viele Eigentümer zu entstehen, aber es gibt
durchaus kleine steuerliche Schlupflöcher, die man Nutzen kann. So sind die Lohnkosten von
Handwerkern zu 20 Prozent bei einer maximalen Summe von 6.000 Euro von der Steuererklärung
absetzbar, dazu zählen auch die Kosten für den Schornsteinfeger. Wer dann auch noch eine
Immobilie vermietet, kann einen Teil der Kreditzinsen, der für die Erwerb der Immobilie
aufgenommen wurde, steuerlich geltend machen.

 

2 Antworten auf Grunderwerbssteuer nur bedingt von der Steuererklärung absetzbar

thomas sagt:
28. August 2012 um 07:44

Hallo,

hierzu habe ich mal eine Frage. Ich bin gerade dabei eine Immobilie zu erwerben. Dazu gehört eine Garage. Diese Garage beabsichtige ich zu vermieten. Insgesamt zahle ich ca. 10000 Euro Steuern – kann ich irgendwie (wenn ich die Garage für mtl. 60 Euro vermiete) die Grunderwerbsteuer absetzten ?

Handwerkerkosten : Sind diese nur absetzbar, wenn eine Rechnung vorliegt ? Mein Vater würde mir helfen – Geld verlangen würde er nicht ich würde ihm jedoch trotzdem was geben. Was ist dann möglich ?

DAnke

 
Antworten

admin sagt:
17. September 2012 um 21:11

Hallo Thomas,

bitte verstehen Sie, dass wir hier nicht auf individuelle steuerliche Fragen eingehen können, bzw. sogar dürfen. Da sich der steuerliche Sachverhalt immer auch auf die jeweilige individuelle wirtschaftliche Situation bezieht, raten wir Ihnen, mit diesen Fragen einen Steuerberater bzw. einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie hier entsprechend beraten kann und auch ggf. einen Gesamtüberblick über Ihre steuerliche Situation hat.

Viele Grüße

 
Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.