Grunderwerbssteuer

Ab 01.01.2011 Grunderwerbssteuererhöhung in einigen Ländern

31. Januar 2011

Änderungen in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland

Erhöhung der GrunderwerbssteuerWer für das Jahr 2011 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, der muss unter Umständen finanziell tiefer in die Tasche greifen als bisher. Denn neben der üblichen Zinsbelastung für die Immobilienfinanzierung kommen nun in einigen Bundesländern noch die Erhöhungen für die Grunderwerbssteuer hinzu.

Grunderwerbssteuer ist Sache der Bundesländer

Da die Grunderwerbssteuer ausschließlich Ländersache ist, wurde bereits im Jahre 2006 im Zuge der neuen Föderalismusreform der damals gültige und einheitliche Grunderwerbssteuersatz in Höhe von 3,5 Prozent aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt können die Bundesländer selbst bestimmen, in welcher Größenordnung sie die Anhebung festlegen. Das hat zur Folge, dass nun quer durch ganz Deutschland unterschiedliche Sätze gelten, bei denen Privatleute kaum mehr durchblicken. Nicht alle Länder nutzen die Steuerreform und bleiben weiterhin beim ursprünglichen Grunderwerbssteuersatz; andere Länder wiederum, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin, haben die Gunst der Stunde für die eigenen Zwecke genutzt, und den Grunderwerbssteuersatz deutlich erhöht. Von 2007 bis 2010 stieg der Steuersatz hier um einen ganzen Punkt auf 4,5 Prozent.

Grunderwerbssteuererhöhung ab Januar 2011

Von dem Recht einer Grunderwerbssteuererhöhung machen ab 01.01.2011 nun auch weitere Bundesländer Gebrauch. Im Saarland, in Bremen, Brandenburg und auch in Niedersachsen steigt der Steuersatz jetzt sogar um 1,5 Punkte auf ganze 5,0 Prozent. Immobilien- und Grundstückskäufer werden diese Erhöhung deutlich spüren und sollten diese Grunderwerbssteuer neben der kompletten Immobilienfinanzierung unbedingt mit einplanen.

Grundlagen zur Erhebung der Grunderwerbssteuer

Beim Kauf von Grundstücken mit darauf befindlichen Immobilien kommt im rechtlichen Sinne der § 873ff des BGB zum Tragen. Die Grunderwerbssteuer darf sowohl auf das Grundstück, wie auch auf die Immobilie selbst erhoben werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Grundstücksvertrag mit einem separaten Bauwerkvertrag abgeschlossen wird, das Gebäude selbst jedoch von einem anderen Bauträger erworben wurde. Da es sich hier für die Länder explizit um ein einheitliches Vertragswerk handelt, muss auch für beide Positionen Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Je nach Höhe des gesamten Bau- oder Kaufvorhabens ist die Grunderwerbssteuer in der Regel kein unerheblicher Nebenkostenfaktor, der in der Kalkulation nicht übersehen werden sollte.

Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbssteuer

Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer stößt jedoch nicht nur bei den privaten Grundstücks- und Immobilienkäufern auf Unmut. Auch der BFW (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) erhebt deutliche Kritik. So sagt die Sprecherin Ira von Cölln beispielsweise, dass es nicht sein kann, dass die einzelnen Bundesländer über eine Gewerbesteuererhöhung versuchen die Haushaltslöcher zu stopfen. Laut ihren Angaben würde hiermit das ursprünglich geplante Ziel, die Wohneigentumsquote zu steigern, untergraben. Von Cölln betont weiter, dass in besonders strukturschwachen Bundesländern die Finanzierungsnebenkosten der Immobilie bei einem späteren Weiterverkauf nicht wieder eingebracht werden können. Die Immobilienbesitzer blieben somit auf den Nebenkosten, wie die der Grunderwerbssteuer, sitzen.

Auch der ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) mahnt die Erhöhung der Grunderwerbssteuer deutlich an. Laut deren Aussage würde hier in den einzelnen Bundesländern quasi ein Wettlauf von Steuererhöhungen stattfinden, der immer zulasten der Immobilien- und Grundstückskäufer gehen würde. Weiterhin wird auch von ZIA angemerkt, dass einzelne Bundesländer, wie beispielsweise Brandenburg, die Grunderwerbssteuer mittlerweile verdoppelt haben. Dies könne zur Folge haben, dass immer weniger Menschen sich zum Kauf einer Immobilie entschließen und die geplanten Steuereinnahmen somit zurückgehen, statt steigen würden.

Steuern sparen mit sogenannten Share Deals

Eine Grunderwerbssteuererhöhung ist auch für gewerbetreibende Unternehmen äußerst kostspielig, da hier in der Regel gleich mehrere Grundstücke und Immobilien erworben oder erstellt werden müssen. Kritiker warnen hier vor Ausweichmechanismen, die besonders für Unternehmer finanziell deutlich lukrativer seien. Mit den sogenannten Share Deals kann die Grunderwerbssteuer gezielt umgangen werden, wenn statt der Immobilie selbst nur einzelne Anteile an die grundstückshaltende Gesellschaft verkauft würden. Aufgrund dieser nur indirekten Grundstücks- und Immobilienübertragung (sofern weniger als 95 Prozent der Anteile übertragen werden) fällt sogar gar keine Grunderwerbssteuer an.

 

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