Die Grunderwerbssteuer in den alten und neuen Bundesländern

GrunderwerbssteuerWer in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück erwirbt, muss hierfür eine Grunderwerbssteuer bezahlen. Grundlage für die Berechnung ist das Grunderwerbssteuergesetz, wobei die Steuer zu 100 Prozent an die Bundesländer fließt. Die Länder können die erzielten Einnahmen an die Kommunen weiterleiten. Im Jahre 2012 beliefen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Grunderwerbssteuer auf etwa 7,3 Milliarden Euro. Dies waren 1,6 Prozent des gesamten Steuerertrags der Bundesrepublik.

Höhe der Grunderwerbssteuer

Wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Bis 2006 galt noch ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Zum 01.09.2006 wurde dann den Bundesländern das Recht übertragen, den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer eigenständig festzulegen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Grunderwerbssteuer in der Zwischenzeit angehoben. Einzig in Bayern und Sachsen gilt noch der ursprüngliche Steuersatz von 3,5 Prozent. In Bremen, Hamburg und Niedersachsen liegt der Steuersatz derzeit bei 4,5 Prozent. Einen Steuersatz von 5 Prozent für die Grunderwerbssteuer erheben Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (Erhöhung auf 6,5 Prozent zum 01.01.2014) und Thüringen. Im Saarland wurde die Grunderwerbssteuer zuletzt am 01.01.2013 auf 5,5 Prozent angehoben.

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