Steueränderungen

Änderung der Steuer für eingetragene Lebenspartnerschaft

16. August 2010

Steueränderungen Lebenspartnerschaft

© Paul Posthouwer – Fotolia.com

Im August 2001 trat das Lebenspartnergesetz (LPartG) in Kraft und ermöglichte es so, dass auch gleichgeschlechtliche Partner der Ehe gleichgestellt werden. Inzwischen sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 15.000 Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die somit auch gesetzlich abgesichert sind. Doch beim Thema Steuern wies eine eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin Defizite auf. Erst mit dem Bürgerentlastungsgesetz und der Erbschaftssteuerreform erfolgten positive Änderungen für Steuerzahler in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und mit der Änderung der Steuer 2010 beziehungsweise Jahressteuergesetz 2010 soll eine weitere steuerliche Entwicklung entstehen.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches unter anderem den Sonderausgabenabzug der Kranken- und Pflegeversicherung regelt, kam auch für eine eingetragene Lebensgemeinschaft die ersten spürbaren steuerlichen Veränderungen. Denn vor der Beschließung des Gesetzes war es zwar möglich, dass Versicherte mit Familien ihre Beiträge steuerlich eintragen lassen konnten, jedoch nicht Steuerzahler, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Mit der Änderung der Steuer 2010, die mit Bürgerentlastungsgesetz folgte, sind auch Versicherungsprämien des eingetragenen Lebenspartner von der Steuer abziehbar. Selbst der Arbeitgeber muss mit der neuen Reglung den Sonderausgabenabzug berücksichtigen. Gleichzeitig ist das Bürgerentlastungsgesetz, dass die Absetzbarkeit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung nun für den Partner möglich, ein weiterer Schritt, dass gleichgeschlechtliche Beziehung steuerlich nicht mehr als Single behandelt und damit nicht nur vor dem Gesetz als Eheleute angesehen zu werden, sondern auch vor dem Finanzamt.

Auch die Erbschaftssteuerreform 2009 brachte Veränderungen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit, die als durchaus positiv zu bewerten ist. Denn mit der Reform können nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro steuerlich geltend machen. Ebenso wurden eingetragene Lebenspartner auch in der Zugewinngemeinschaft berücksichtigt beziehungsweise gleichgestellt. Auch in Sachen Freibeträge von beweglichen Gegenständen, sind Lebensgemeinschaften trotz der Einordnung der Steuerklasse II mit Eheleuten gleichgestellt. Allerdings werden eingetragene Lebensgemeinschaften weiterhin im Erbfall in die Steuerklasse III eingeordnet, die deutlich höhere Steuern im Vergleich zu Eheleuten abverlangt. Das bedeutet, dass Ehegatten mit einem Steuersatz zwischen sieben und dreißig Prozent deutlich günstiger liegen, als eingetragene Lebenspartner mit einem steuerlichen Prozentsatz zwischen dreißig und fünfzig Prozent. Doch mit dem Jahressteuergesetz wird es eine weitere Änderung der Steuer 2010 im Bereich Erbschaftsteuer geben. Dann werden eingetragene Lebenspartner ebenfalls in die Steuerklasse I gestuft und sind somit mit Eheleuten gleichgestellt. Des weiteren gelten eingetragene Lebenspartner auch als gleichberechtigt, wenn es sich um die Befreiung des Erwerbs eines Grundstückes handelt.

Aber mit der Änderung der Steuer 2010 wird es weiterhin keine Gleichberechtigung in der Einkommsteuer geben. Das bedeutet für eine eingetragene Lebenspartnerschaft, dass weder der Splittingtarif noch die Zusammenveranlagung möglich ist, was wiederum heißt, dass wenn ein Lebenspartner durchschnittlich 100.000 Euro jährlich verdient, jedoch der andere Partner nichts muss dieser 33.828 Euro an Einkommensteuer zahlen, ein Ehepaar mit gleichen Vorrausetzungen muss nur 25.694 Euro Steuern begleichen. Ebenso können eingetragene Lebenspartner den verdoppelten Betrag des Sparer Pauschalbetrages nicht in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei der Riester Rente, denn da kommt eine mittelbare Zulagenberechtigung ebenso wenig in Betracht.

Im einzelnen bedeuten die Änderung der Steuer 2010 weitere Gleichberechtigung für eine eingetragene Lebensgemeinschaft, jedoch ist es vor allem bis zur Gleichstellung der Einkommenssteuer noch ein enormer Schritt.

 

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