Abgeltungssteuer

Die komplexe Problematik der Abgeltungsteuer für den Termin der Steuerklärung 2009

18. August 2010

Theoretisch gesehen – wenn auch nicht gerne – ist die Abgeltungssteuer einfach eine steuerliche Erhebung auf Gewinne, die aus Kapitalerträgen erzielt werden. Rund um werden 25 Prozent plus 5,5 Soliaufschlag und eventuelle Kirchensteuer vom Fiskus beziehungsweise vom Gesetzgeber auf erzielte Erträge aufgeschlagen, sofern der Pauschal-Sparfreibetrag von 801 Euro für Ledige nicht überstiegen wird. Klingt recht simpel, bis es dann zur ersten Steuererklärung kommt, die bereits viele Anleger beim Termin für die Steuererklärung 2009 in der Praxis spüren mussten. Denn von einheitlichen 25 Prozent und einem automatischen Abzug der Banken gleich nach der Transaktion bleibt im ersten Jahr der Abgeltungssteuer nicht viel übrig. Nicht nur, dass die Steuerbescheinigungen der Banken in diesem Jahr teilweise erst im April – und das obwohl der Termin für die Steuerklärung 2009 in den meisten Fällen bereits im Mai erfolgen musste – eintrafen, da laut Bundesverband der deutschen Banken die Umstellung der Abrechnungssysteme zu komplex waren, sondern hinzu kam auch eine häufige Nichtausnutzung des Steuerfreibetrages von bereits eben erwähnten 801,00 Euro für Ledige und 1602,00 Euro bei Zusammenveranlagung.

Weitere Gründe sich doch noch einmal an die Formulare zu setzen, damit dann auch alles mit der Abgeltungssteuer zum Termin der Steuererklärung 2009 seine Richtigkeit hat, ist beispielsweise der Grenzsteuersatz, der unter 25 Prozent liegt und dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das versteuerte Jahreseinkommen bis 15.000 Euro liegt. Allerdings sollte man besser noch mal beim zuständigen Finanzamt anklopfen, um sich auch wirklich sicher zu sein, ob man Anspruch auf den Grenzsteuersatz hat. Denn die Zahlen beruhen auf einer Untersuchung von Stiftung Warentest und nicht einer gesetzlichen Festlegung. Aber da wäre auch noch die Kirchensteuer, bei der es mal passieren kann, dass die Bank nicht die Erlaubnis besitzt sie zusammen mit der Abgeltungssteuer abzuziehen. Kurz um für den Termin der Steuerklärung 2009 mussten und müssen sich viele Anleger noch einmal selbst an die Formulare trotz automatischer Abführung der Abgeltungssteuer setzen.

Damit aber nicht genug. Denn auch wer den Termin für die Steuererklärung 2009 pünktlich eingehalten hat, musste und muss teilweisweise immer noch lange auf Rückerstattungen warten. Grund dafür ist eine Softwarepanne beziehungsweise ein Problem mit der Umstellung des Systems. Wie hoch die Zahlen der Steuerzahler ist, die auf eine Rückerstattung vom Fiskus hoffen, wird unterschiedlich ausgelegt. Laut dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen sind nur vereinzelt Steuerzahler betroffen. Geht man allerdings nach Aussagen vom Bund der deutschen Steuerberaterkammer aus, dann sind es mehrere Hunderttausend, die immer noch warten und das wohl – nach Einschätzung des Finanzministerium NRW – noch bis zu vier Wochen, zumindest in Nordrhein-Westfalen. Denn erst dann sind die restlichen Softwareprobleme behoben.

Ein weiteres Manko – zumindestens aus Sicht zahlreicher Anleger in Deutschland – sind die Werbungskosten bei der Abgeltungssteuer. Denn mit dem Freibetrag können Werbungskosten im Bezug auf erzielte Kapitalerträge für den Termin der Steuererklärung 2009 nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Besonders für Anleger, die eine Finanzierung durch einen Kredit ermöglichten haben sind besonders davon betroffen, da auch wenn höhere Werbungskosten als die des Freibetrages entstehen, können diese nicht mehr abgezogen werden. Aber das möchte der Bund der Steuerzahler nicht auf sich sitzen lassen und suchte sich einen Musterfall mit dem nun eine Klage beim Finanzgericht Münster erreicht wurde. Ziel jedoch ist es die Frage der Gleichberechtigung – die laut dem Bund der Steuerzahler in diesem Fall nicht gegeben ist – vor dem Bundesgerichtshof zu klären. Zudem rät der Bund der Steuerzahler allen Steuerzahlern, die höhere Werbungskosten als den Freibetrag besitzen, diese auch für den Termin der Steuererklärung 2009 – sofern es noch möglich ist – anzugeben. Natürlich wird das Finanzamt die Werbungskosten nicht annehmen und somit aufgrund der aktuellen Rechtslage ablehnen. Dagegen soll aber, so der Bund der Steuerzahler, Einspruch eingereicht werden, um ein Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die Musterklage zu erreichen. Wann allerdings ein Urteil gefällt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

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