Steueränderungen

Überlassung von Smartphones durch den Arbeitgeber

20. April 2012

Bundestag entscheidet zugunsten der Steuerzahler – Steuerfreiheit ist garantiert

© littlebell - Fotolia.com

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Arbeitgeber dürfen zukünftig Smartphones und Software Arbeitnehmern steuerfrei überlassen. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.Daraus resultierend wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die die steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer regelt.

Die steuerfreie Überlassung von Smartphones einigt die Parteien des Bundestages

An dieser Regelung ist nicht nur der Beschluss an sich überraschend, sondern auch die Tatsache, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien in der Sache einig waren. Ein Zustand, den man sonst steuerpolitisch nur bei Diätenerhöhungen der Abgeordneten kennt. Das lässt Spielraum für philosophische Überlegungen, ob die Abgeordneten sich womöglich als Arbeitnehmer des Staates sehen und zukünftig ebenfalls von dieser Regelung profitieren oder wo der Grund für diese durchaus seltene Einigkeit zu finden ist.

Jedenfalls waren grundsätzlich alle Parteien des Bundestages für die steuerfreie Überlassung von Smartphones. Die Einigkeit bezieht sich im Übrigen jedoch nur darauf, dass niemand dagegen gestimmt hat. Die Fraktionen der Linken und von Bündnis 90 / Die Grünen enthielten sich der Stimme und glaubten, einen guten Grund dafür gefunden zu haben. Man hatte Bedenken, dass die steuerfreie Überlassung von Smartphones von den Arbeitgebern als Steuersparmodell missbraucht werden könnte. Die Linken hatten ähnliche Bedenken und warnten davor, dass bei der steuerfreien Überlassung dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden. Sie enthielten sich ebenfalls der Stimme.

Wir leisten uns eines der, nach Kopfzahl, größten Parlamente der Welt mit mehr als 600 Abgeordneten, die eine Menge Geld kosten. Missbrauch und Vorteilsnahme kommen selbstverständlich nur bei dem sogenannten normalen Bürger „draußen im Lande“ vor. Vorteilsnahme und Missbrauch, private Nutzung von Firmenwagen, Reisen auf Kosten von Lobbyisten…. Das alles ist natürlich unvorhersehbar. Wie käme man dazu, Abgeordneten und Mandatsträgern zu unterstellen, sie könnten in irgendeiner Form einen Vorteil aus ihrer Position oder Tätigkeit ziehen?

Wie sinnvoll ist die steuerfreie Überlassung von Smartphones wirklich?

Die steuerfreie Überlassung von Smartphones dagegen, das ist doch sonnenklar, wird ein ganzes Volk von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sofort zu Steuerbetrügern mutieren lassen. Im Gegensatz zu den Repräsentanten des Volkes hat das Volk selbst natürlich nichts anderes im Sinn, als den Staat bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zu betrügen.

Warum stimmt man denn dann nicht dagegen und macht dieses Misstrauen öffentlich? Wenn man eine Stimmenthaltung dahin gehend interpretiert, dass es demjenigen der sich enthält, egal ist, ob eine steuerfreie Überlassung von Smartphones eingeführt wird oder nicht, muss man sich fragen, ob er an der richtigen Stelle sitzt. Er muss doch eine Meinung haben! Wir wählen doch keine Volksvertreter damit ihnen „egal“ ist, was geschieht. Dann können wir den Platz auch leer lassen und Geld sparen.

Hintergrund der steuerfreien Überlassung von Smartphones

Der Hauptgrund der Einführung einer Steuerfreiheit für die Überlassung von Smartphones ist die Steuervereinfachung. Darüber hinaus soll damit auch die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtert werden. Sicherlich ist es für Arbeitnehmer eine interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung, wenn der Arbeitgeber PC, Smartphones oder Handys zur Nutzung zur Verfügung stellt. Gegenüber einer Lohnerhöhung fallen hierbei weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer an. Dabei muss man jedoch unbedingt einige Feinheiten im Auge behalten.

Voraussetzungen für die steuerfreie Überlassung von Smartphones

Eine unbedingte Voraussetzung für die steuerfreie Überlassung von Smartphones ist, dass es sich um betriebliche Geräte handeln muss, die dem Arbeitnehmer nur überlassen werden. Der Arbeitgeber kauft also das Gerät und bleibt Eigentümer.
Der Arbeitgeber kann beim Kauf des Gerätes den Vorsteuerabzug geltend machen und sowohl Nutzungsgebühren als auch Anschaffungskosten steuermindernd erfassen. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dagegen die Kosten für sein privates Smartphone, verliert der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug.
In dem Moment, in dem der Arbeitgeber das Gerät an den Arbeitnehmer verschenkt, entfällt die Steuerbefreiung.

Grundsätzlich stellt die private Nutzung von Computern, Smartphones und Handys eine Lohnersatzleistung dar. Diese bleibe jedoch steuerfrei, sofern der Arbeitgeber Eigentümer des Endgerätes bleibt. Die steuerfreie Überlassung von Smartphones ist umsatzsteuerpflichtig, ausgenommen, die Überlassung hat hauptsächlich betriebliche Gründe.

 

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