Steueränderungen

Steuererklärung 2011 – das hat sich alles geändert

21. März 2012

Steuervereinfachungsgesetz trägt erste Früchte

Taxman für Ihre Steuererklärung 2011Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz hat es möglich gemacht, dass die Steuerzahler ihre Steuererklärung 2011 nun deutlich schneller erledigen können. Vieles hat sich geändert, sodass bei einzelnen Positionen lediglich Pauschalbeträge eingesetzt werden können und eine Überprüfung der Absetzbarkeit hier in der Regel unterbleiben wird.

Die Steuererklärung 2011 lässt es nun zu, dass viele Dinge von der Steuer abgesetzt werden können, die bis dato nur schwerlich eine steuerliche Berücksichtigung finden konnten. Berufsbedingte Kosten beispielsweise oder auch Einnahmeausfälle dürfen in der Steuererklärung 2011 nun angegeben werden und der Steuerzahler hat gute Chancen, diese auch erstattet zu bekommen. Ziel ist es nämlich, auch im steuerlichen Sinne eine Anpassung an die Inflationsrate herzustellen, sodass jeder Bundesbürger hier einen Vorteil für sich in Anspruch nehmen kann. Was sich jedoch insgesamt alles geändert hat, ist nachfolgend beschrieben.

Steuererklärung 2011 – der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Berufsbedingte Ausgaben waren bis dato mit einem Pauschalbetrag in Höhe von maximal 920 Euro anzugeben, wobei diese Kosten als Werbungskosten eingetragen werden mussten und dem Finanzamt diesbezügliche belege zur Verfügung gestellt werden sollte. Bei der Steuererklärung 2011 ist dies jetzt vereinfacht, denn der Steuerzahler darf seine berufsbedingten Ausgaben nun bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro angeben, ohne dass hierfür Belege eingereicht werden müssen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten jedoch diese 1.000Euro-Grenze, so ist es auch weiterhin möglich, diese Kosten von der Steuer abzusetzen, allerdings verlangt das Finanzamt dann Belge für diese Ausgaben.

Steuererklärung 2011 – Kosten für die Kinderbetreuung

Auch bei den Kosten für die Kinderbetreuung hat sich bei der Steuererklärung 2011 einiges geändert, denn auch hier dürfen die Aufwendungen nun ohne komplizierte Nachweise in Abzug gebracht werden. Waren die Kosten für die Kinderbetreuung bis vor Kurzem noch als Werbungskosten oder aber Sonderausgaben, je nach dem, ob die Eltern berufstätig waren oder nicht, steuerlich absetzbar, so gilt jetzt eine allgemeingültige Regelung, die besagt, dass sämtliche Kosten grundsätzlich als Sonderausgaben einzustufen sind. Bei der Steuererklärung 2011 wird nun nicht mehr unterschieden, ob eine Berufstätigkeit der Eltern vorliegt, sondern nun dürfen in der „Anlage Kind“ maximal 2/3 aller Kinderbetreuungskosten, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, von der Steuer abgesetzt werden.

Steuererklärung 2011 – die Kinderfreibeträge

Ebenfalls hat sich für die Steuererklärung 2011 geändert, dass nun auch die Kinderfreibeträge bei erwachsenen Kindern, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, angegeben werden können. Bislang war es nämlich so, dass die Einkünfte der Kinder die Höchstgrenze von 8.004 Euro pro Jahr nicht übersteigen durften, um einen Kinderfreibetrag überhaupt geltend machen zu können. Da diese Höchstgrenze bislang jedoch nur von einem Prozent der jungen Erwachsenen überhaupt erreicht wurde, sieht das Finanzamt zukünftig davon ab, hier explizite Belege anzufordern.

Steuererklärung 2011 – Änderungen gibt es auch bei der Pendlerpauschale

Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der mit dem eigenen Pkw oder mit Bussen oder Bahnen zur Arbeitsstelle fuhr, angeben, wie häufig er die einzelnen Verkehrsmittel genutzt hatte. Für die Steuererklärung 2011 ist dies jetzt nicht mehr erforderlich, da der Steuerpflichtige nun entweder komplett die Ticketkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel beilegen muss, oder aber die Kilometergeldpauschale für sich selbst nutzt.

Steuererklärung 2011 – Ehrenämter, Arbeitszimmer, Krankenversicherung und Handwerkerrechnungen

Bei der Steuererklärung 2011 gibt es jedoch noch viele weitere kleinere Änderungen zu verzeichnen, die dem Steuerzahler durchaus auch eine erhöhte Rückzahlung bescheren können. So steigt beispielsweise der Freibetrag für die ausgeübten Ehrenämter auf 2.100 Euro, Handwerkerrechnungen dürfen bis zu 20 Prozent (höchstens jedoch 1.200 Euro) abgesetzt werden und auch das häusliche Arbeitszimmer kann sich steuerlich positiv auswirken, wenn es dann den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.

Bei den Positionen Kranken- und Pflegegeld ist es hingegen so, dass die Beiträge für die Grundversorgung bis zu einer Gesamthöhe von 1.900 Euro angegeben werden können. Und zwar unabhängig davon, ob das Pflegegeld auch bis zu dieser Summe ausgeschöpft wurde.

Bezogen auf die private Altersvorsorge ist es bei der Steuererklärung 2011 dann aber so, dass sich für die Riestersparer zwar nichts ändern wird, die Rürupsparer hingegen aber künftig einen großen Teil der Beiträge durchaus von der Steuer absetzen können.

 

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