Körperschaftssteuer – Kapitalgesellschaften werden zur Kasse gebeten

[ad#rectangle]Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die GmbH, müssen ihre Gewinne zum Ärger vieler Unternehmer gleich doppelt besteuern. Zum einen fällt bei diesen Unternehmen nämlich die reguläre Gewinnbesteuerung an, zum anderen muss auch noch die Körperschaftssteuer gezahlt werden. Das ist doppelt ärgerlich und doppelt teuer, erst recht dann, wenn es um die Gewinnausschüttung von Anteilseignern geht. Die steuerliche Doppelbelastung reißt dann schnell große Löcher in das Budget der Firmen und Mitinhaber. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer und gleichzeitig aber auch der Einkommensteuer.

Doppelbelastung bei der Körperschaftssteuer

Grundsätzlich entsteht eine Doppelbesteuerung bei allen inländischen Steuersachverhalten, wenn die jeweilige Kapitalgesellschaft Gewinne macht und das Unternehmen selbst und die jeweiligen Anteilseigner in Deutschland ihren Sitz haben und hier auch steuerpflichtig sind. Aber auch wenn sich der Sachverhalt hingegen so darstellt, dass der Firmensitz im benachbarten Ausland liegt und die Anteilseigner im Inland ansässig sind, ist der Doppelbesteuerung von Körperschaftssteuer und Einkommensteuer nicht zu entgehen.

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