Die Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf die Einkommen von juristischen Personen erhoben. Betroffen hiervon sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Diese müssen von ihrem zu versteuernden Einkommen 15 Prozent Körperschaftssteuer an den Fiskus abführen. Derzeit wird unter Experten heftig über die Abschaffung der Körperschaftssteuer diskutiert. Dabei gibt es durchaus einige Gründe, die gegen eine zusätzliche Besteuerung von Unternehmen sprechen.
Die aktuelle Situation bei der Ertrags- und Einkommensbesteuerung
Von einer Einkommensbesteuerung wird gesprochen, wenn das Einkommen von Personen zu einer Besteuerung herangezogen wird. In der Regel handelt es sich dabei wie bei der Einkommenssteuer um eine direkte Steuer. Die Besteuerung kann jedoch auch als Lohnsteuer in Form einer indirekten Steuer erfolgen. Für die Einkommenssteuer gilt hierzulande ein progressiver Steuersatz zwischen 15 und 42 Prozent. Bei juristischen Personen wird statt der Einkommenssteuer eine Körperschaftssteuer erhoben. In den letzten Jahrzehnten wurde diese von ehemals 60 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. Auch wenn die Entlastung zunächst sehr hoch klingt, fällt diese in der Praxis um einiges geringer aus. Denn durch die Änderung des ehemaligen Anrechnungsverfahrens auf Halbeinkünfteverfahren kann die Körperschaftssteuer nur noch in geringerem Maße bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dazu werden Unternehmen neben der Körperschaftssteuer auch noch durch die Kapitalertragssteuer belastet.