Basiswissen: „Omnibus-Gesetz“ – Jahressteuergesetz

Stichwort „Omnibus-Gesetz“ – was steckt eigentlich hinter diesem seltsamen Begriff für das Jahressteuergesetz?

In jedem Jahr, zumeist im Spätherbst – gelegentlich auch einmal erst vor kurz Jahresende –verabschiedet der Deutsche Bundestag in Berlin das so genannte Jahressteuergesetz. Parlamentariern, Experten und Medien-Berichterstattern in Berlin ist dieses alljährliche Gesetzeswerk allerdings meist unter einem – beziehungsweise mehreren – anderen Namen geläufig: „Omnibus-Gesetz“ oder noch etwas despektierlicher: „Lumpensammler“. Was aber verbirgt sich hinter dem Stichwort „Omnibus-Gesetz“, dieses Gesetz wird doch nicht etwa etwas mit der Sonderbesteuerung von Omnibus-Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr zu tun haben? Zum Glück nicht. Der zweite Begriff – „Lumpensammler“ – trifft unserer Meinung nach den Wesensinhalt dieses meist sehr umfangreichen Gesetzeswerkes zum Thema Steuern deutlich besser, denn beim Jahressteuergesetz 2010 – wie auch beim der Jahressteuergesetz 2007, Jahressteuergesetz 2008 und Jahressteuergesetz 2009 – handelt es sich um eine lose Sammlung von steuerlichen Maßnahme in der Gesetzgebung, vor allem aber um Detail-Korrekturen zu bereits komplett verabschiedeten Steuergesetzen aus 2009 und 2010.

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