Steuer sparen

Wie können Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?

7. Januar 2011

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gemäß Einkommensteuergesetz

Solaranlagen kann man steuerlich absetzenTagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Solaranlagen finden sich mittlerweile fast flächendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengebäuden. Und sie sorgen nicht nur für die Nutzung preiswerter Energien, denn hier kann auch steuerlich viel abgesetzt werden.

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit

Wer in eine Solaranlage investiert, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzen. Und dies gilt nicht nur für sogenannte natürliche Personen (Privatleute), sondern auch für alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.

Solaranlagen bei gewerblich oder privat genutzten Immobilien

Gemäß der Regelungen des Einkommensteuergesetzes dürfen die Investitionen, die sich mit der Errichtung einer Solaranlage ergeben, steuerlich auch dann geltend gemacht werden, wenn die Immobilie vermietet oder verpachtet ist. Dies ist auch dann möglich, wenn es sich um einen gewerblich tätigen Vermieter handelt. Alle Kosten, die sich durch die Unterhaltung einer Solaranlage ergeben, können hier als sogenannte Betriebsausgaben unter der Rubrik Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) angerechnet werden. Handelt es sich nicht um einen geweblich tätigen Vermieter, so können die Ausgaben für die Solaranlage als Werbungskosten unter Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen abgesetzt werden.

Solaranlagen mindert die zu zahlende Einkommensteuer

Alle natürlichen Personen sind dazu verpflichtet, Einkommenssteuer an die Finanzbehörden abzuführen. Die Einkommensteuer wird ausschließlich im Inland erhoben. Ist der Einkommensteuerpflichtige Mitglied einer Personengesellschaft, so haben hier zunächst alle Einkünfte gesondert ermittelt und dann auf die einzelnen Gesellschafter umgelegt zu werden. Erst danach kann die Besteuerung erfolgen.

Auch Solaranlagen mindern, wie viele andere Aufwendungen, den zu zahlenden Einkommensteuerbetrag. Schon alleine aus diesem Grund sollte ein Umrüsten auf erneuerbare Energien ins Auge gefasst werden. Hier lässt sich nicht nur im Unterhalt einiges an Geld einsparen.

Steuerlich abgesetzt werden können als Erstes einmal alle tatsächlich getätigten Investitionen, die mit dem Kauf und dem Einbau einer Solaranlage einhergehen. Im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte werden diese als Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Solaranlage oder auch als sogenannter Erhaltungsaufwand in Abzug gebracht. Eine Differenzierung zum einen zwischen gewerbetreibender Person und ausschließlich natürlicher Person sowie die Einstufung der Absetzbarkeit ist nicht immer leicht. Viele Finanzbehörden erkennen die Abzüge bez. der Solaranlagen bei Formfehlern nicht an. Aus diesem Grund sollten die Sachverhalte im Vorfeld genau geprüft werden.

Abschreibung der Solaranlagen

Solaranlagen können neben den einmaligen Herstellungs- und Anschaffungskosten jedoch auch jährlich und fortlaufend steuerlich nützlich sein. Solaranlagen unterliegen der sogenannten Abschreibung für Abnutzung (AfA), dh., hier kann jährlich ein bestimmter Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Und zwar solange, bis die Solaranlage buchmäßig wertlos ist. Die jeweilige Nutzungsdauer kann den gängigen AfA-Tabellen entnommen werden.
Handelt es sich um eine gewerbetreibende Person, so erhöht sich hier die Position Betriebsausgaben. Ist es allerdings eine natürliche Person oder Personengesellschaft, so steigen die Werbungskosten.

Solaranlagen und die Umwelt

Solaranlagen können die jeweilige Einkommensteuer deutlich schmälern und eine diesbezügliche Investition lohnt meist immer.
Allerdings ist für die meisten Menschen nicht nur der steuerliche Aspekt beim Einsatz von Solaranlagen von Bedeutung. Der Einsatz von erneuerbaren Energien schont zwar zum einen den eigenen Geldbeutel, eben weil hier eine ganze Menge abgesetzt werden kann, zum anderen jedoch noch langfristiger auch die Umwelt.
Wer nicht nur an sich selbst denken will, sondern sich auch für die Zukunft Gedanken um die Umweltbelastung macht, der ist mit dem Einbau einer Solaranlage auf der richtigen Seite.

So kann man ganz leicht mit Hilfe der eigenen Solaranlage die Einkommensteuer senken und die Umwelt nachhaltig schonen.

 

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