Abschreibungen richtig nutzen, um Steuern zu sparen

Steuerbescheid Einspruch

Wertminderungen bei Wirtschaftsgütern können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden. Durch die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten kann der Gewinn eines Unternehmens und somit auch die Steuerlast reduziert werden. Die am häufigsten genutzte Abschreibung ist die für abnutzbare Wirtschaftsgüter (kurz AfA). Zusätzlich lässt das Steuergesetz jedoch eine Reihe von weiteren Abschreibungen zu.

Steuern sparen mit der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Im Unterschied zur Abschreibung nach der AfA-Tabelle, die über mehrere Jahre erfolgt, kann für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eine Sofortabschreibung genutzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410 € können damit komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Um als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar zu sein, darf das Objekt zum einen maximal einen Wert von 410 € haben (ohne Umsatzsteuer), zum anderen muss es sich um einen abnutzbaren Gegenstand handeln, der beweglich ist und selbstständig eingesetzt werden kann. Ersatzteile oder Teile einer Anlage sind also keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.

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