Steuer für Alkohol und Zigaretten – hier greift die so genannte Verbrauchssteuer

Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine so genannte Verbrauchssteuer. Dies bedeutet, dass die Steuer anfällt, wenn eine bestimmte Ware erworben, also v e r b r a u c h t wird. Die Geschichte der Tabaksteuer reicht weit zurück. Die Finanzpolitik möchte mit dieser Steuer viele Einnahmen erwirtschaften, die sie zur Deckung der Ausgaben benötigt. Die Gesundheitspolitik hingegen möchte erreichen, dass durch die Verteuerung des Tabaks weniger konsumiert wird. Dies gelingt nur bedingt. Die Tabaksteuer hat sich in den letzten Jahren in vielen Ländern erheblich erhöht. Weltweit beläuft sich die damit eingenommene Summe auf rund 137 Milliarden Euro. Seit 1993 wurde die Regelung dahingehend geändert, dass die Steuer nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak erhoben wird. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Tabaksteuergesetz. Innerhalb der letzten Jahre wurde diese Steuer erheblich angehoben. 2002 und 2003 je um einen Cent pro Zigarette. Nach der Energiesteuer ist diese Art der Abgabe damit…

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