Steueränderungen

Steueränderungen für 2010

7. Juni 2010

Auch 2010 gab es wieder neue Steueränderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbständigen zu Gute kommen können. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzmöglichkeiten bei Beträgen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. Möglich macht es das Bürgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 gültig ist. Die neue Gesetzgebung beruht auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2008, der festlegte, dass die bisherigen Steuerabsetzungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Denn vor der neuen Gesetzgebung war es so geregelt, dass Angestellte, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne berufliches Verhältnis einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen konnten. Bei Selbständigen belief sich die Höhe auf 2.400 Euro. Ab 2010 jedoch gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die zur Grundversorgung dienen, als Sonderausgaben voll absetzbar. Allerdings zählt mit der neu in Kraft getretenen Regelung nun nicht mehr die Arbeitslosen- sowie Haftpflichtversicherung dazu. Jedoch wurde zum Schutz von Geringverdienern eine Ausnahme in die Gesetzgebung integriert. So kann die beispielsweise die Haftpflichtassekuranz als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Kosten für Kranken- und Pflegesicherung bei Arbeitnehmer die Höchstgrenze von 1.900 Euro und bei Selbstständigen von 2.400 Euro nicht überschreitet.

Eine weitere Steueränderung in diesem Jahr ist der Grund- und Kinderfreibetrag, der angehoben wurde. Dieser Steuervorteil ist ein Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem dritten Konjunkturpaket innerhalb eines Jahres. Es dient zum Antrieb der Wirtschaft und dem Entgegentreten der internationalen Finanzkrise. So wurde für 2010 der Kinderfreibetrag pro Elternteil von 1.932 Euro auf 2.224 Euro erhöht. Hinzu kommt ein Freibetrag ebenso pro Elternteil für die Kosten von Betreuung, Erziehungs- sowie Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.260 Euro. Es gelten beim Kinderfreibetrag die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie beim Kindergeld. Lediglich teilen sich beide Elternteile den Freibetrag und nicht wie beim Kindergeld, dass nur ein Elternteil erhält. Auch der Grundfreibetrag, der zur Absicherung des Existenzminimums in Deutschland eingeführt wurde, wurde um 170 Euro auf nun 8.004 Euro für Ledige und auf 7.834 Euro für Verheiratete im Januar 2010 erhöht. Einen weiteren Freibetrag kann es für Kinder geben, die sich in Berufsausbildung befinden, auswärtig unterbracht sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Hier kann ein Freibetrag von bis zu 924 Euro geltend gemacht werden, wenn das Kind zusätzlich Anspruch auf entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besitzt. Des weiteren gibt es die Möglichkeit nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro steuerlich abzusetzen. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzung. Werden die Kosten für die Betreuung wie Betriebsausgaben berechnet, darf das Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben und beide erwerbstätige Eltern müssen zusammenleben. Als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können Eltern die Betreuungskosten, wenn diese sich in Ausbildung befinden oder wenn einer der Elternteile krank oder behindert ist, muss ein Elternteil erwerbstätig sein.

Auch in Sachen Erbschaftssteuer hat sich aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes in diesem Jahr einiges geändert. Vor allem Geschwister und Geschwisterkinder sind mit der neuen Steueränderung besser gestellt. So sinkt der Steuersatz von bis zu 50 Prozent nun auf bis zu 43 Prozent.
Ebenso Änderungen gibt es bei den Steuerklassen für Doppelverdiener-Ehepaare. Bisher war es so geregelt, dass Ehepaare, die ein unterschiedliches Einkommen besaßen, entweder die Steuerklasse III oder V wählten. Das wiederum hatte die Folge, dass beispielsweise der Ehefrau mit Klasse V mehr Steuern zahlen musste, als ein Single. So wurde die Attraktivität der Tätigkeit und auch der berufliche Wiedereinstieg erheblich gemindert. Um diesem Problem entgegen zu wirken wurde ein so genanntes Faktorverfahren eingeleitet. Dieser Faktor, der vom Finanzamt berechnet wird, bewirkt, dass bereits im laufenden Jahr die voraussichtliche Einkommenssteuer des Ehefrau erhoben wird und korrigiert somit gleichzeitig die Einkommenssteuer bei unterschiedlichen Verdiensten. Das zieht dann mit sich , dass die steuerliche Belastung in der Klasse V sinkt. Das Faktorverfahren kann beim Finanzamt beantragt werden, jedoch ist Kombination der Steuerklasse III und V weiterhin möglich. Darüber hinaus wird es seit 1925 das letzte Mal die farbige Lohnsteuerkarte geben, die dann bis 2011 gültig ist. Ab 2011 wird es dann so sein, dass Unternehmen direkt beim Finanzamt die Daten abrufen.

Etwas das sich 2010 für Millionen Pendler nicht ändern wird ist die Pendlerpauschale, die weiterhin gelten wird. Noch 2007 konnten Arbeitnehmer erst ab einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung von 21 Kilometer steuerliche Vorteile ziehen. Doch auch hier war das Bundesverfassungsgesetz der Ansicht, dass diese Regelung verfassungswidrig sei und so wurde mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale die alte Reglung wieder eingeführt. Das bedeutet für Pendler, dass 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale erhalten, auch wenn sie auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Allerdings liegt hier die Grenze bei 4.500 Euro im Jahr. Bei Nutzung des PKW werden bei Übersteigung des Betrages Tankquittungen und vergleichbares als Nachweis vom Finanzamt verlangt, sind jedoch möglich. Auch wenn die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 230 Tage bei einer 5 Tage Woche oder 280 Tage bei einer 6 Tage Woche übersteigt, fordert das Finanzamt ebenso einen Nachweis. Die alte Neureglung gilt des Weiteren zum 01. Januar 2007 rückwirkend.

Eine weitere Änderung 2010 betrifft die elektronische Steuererklärung Elster, die im September 2005 offiziell eingeführt wurde. So gibt es seit April 2010 im Elster Onlineportal Formulare für die Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtigen. Außerdem beginnt zum selben Zeitpunkt das Pilotprojekt elektronischer Einspruch in Bayern, Sachsen sowie Sachsen Anhalt. Inzwischen wurde das Projekt Elster positiv von der Bevölkerung aufgenommen , dafür sprechen auch die Zahlen. So wurden 2008 8,2 Millionen Einkommensteuererklärungen, 41 Millionen Umsatzsteuer Voranmeldungen und 19 Millionen Lohnsteuer Anmeldungen über Elster abgewickelt. Laut einer neusten Studie sind es in diesem Jahr sogar fast 10 Millionen Einkommensteuererklärungen, die über Elster abgewickelt wurden. Grund für die Resonanz ist sicherlich auch, dass Steuererklärungen über den elektronischen Weg bevorzugt vom Finanzamt behandelt werden. Um die elektronische Steuererklärung nutzen zu können benötigt man einen Computer mit mindestens einem freien Speicherplatz von 200 MB sowie eines der Windows oder Apple Betriebssysteme. Die Authentifizierung funktioniert entweder postalisch oder mittels einem Zertifikat online. So können die Steuervorteile für 2010 dann ganz einfach ohne großen Papierkram genutzt werden.

 

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