Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende Änderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.
Eine umfangreiche Änderung Steuer 2010 gab es vor allem bei Aufwendungen für die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher war es für Steuerzahler nur möglich den Beitrag begrenzt als Sonderausgaben abzusetzen. So galt eine absetzbare Höchstgrenze für Arbeitnehmern von 1.500 Euro und 2.400 Euro für Selbständige beziehungsweise für die Personen, die für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen müssen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 2008, dass der Umfang der steuerlichen Berücksichtigungen der Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn laut Urteil dient das Prinzip der Steuerfreiheit dem Zweck, dass es dem Steuerzahler gewährleistet ist, auf einem Existenzminimum zu leben, dass sich mindestens auf Sozialhilfeniveau befindet. Für die Umsetzung gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2010 Zeit und mit dem Bürgerentlastungsgesetz, dass eine Änderung Steuer 2010 im Bereich Vorsorge mitbrachte, erfüllte die Bundesregierung den Verfassungsauftrag.
Auch wenn das Urteil für Privatversicherte gefällt wurde, so bezieht es ebenso die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mit ein.