Bis 2005 war es für Privatpersonen nicht möglich, Aufwendungen für die Reparatur der privaten Werkstatt und bzw. der privaten Wohnung in der Steuererklärung abzusetzen. Die Kosten galten als nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Da die Inanspruchnahme eines Handwerkers recht kostspielig ist, neigte man dazu, möglichst viele handwerkliche Arbeiten ohne Rechnung ausführen zu lassen. Das führte zu einem Boom der Schwarzarbeit in privaten Haushalten. Um diesem Boom entgegen zu steuern, musste die Regierung eingreifen. Daher gibt es seit 2006 für die Handwerkerarbeiten eine eigenständige Steuerermäßigung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist der ursprüngliche Höchstbetrag der absetzbaren Aufwendungen von 600 Euro jährlich auf 1.200 Euro verdoppelt worden ist.