Wie dem Namen Einfuhrumsatzsteuer zu entnehmen ist, wird diese Steuer stets auf Waren erhoben, die aus Drittländern nach Deutschland importiert werden. Als Drittländer werden in Deutschland alle diejenigen Länder angesehen, die nicht Mitglied der EU sind. Die Steuer lehnt sich an Zölle an und steht in Verbindung mit dem Umsatzsteuergesetz. Befreit von dieser Steuer ist ein Kleinbetrag bis 22 Euro, sofern es sich nicht um Kaffee handelt.
Vereinfacht kann man die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer so darstellen, dass der Wert der Ware mit den Transportkosten addiert wird. Hinzu kommen im Bedarfsfall auch der Zoll und die Verbrauchssteuer und eventuell sind auch innergemeinschaftliche Beförderungskosten hinzuzurechnen. Das Ergebnis stellt dann die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer dar. Der Steuersatz selbst beträgt seit 2007 entweder 19 oder 7 Prozent und der Fiskus verdient an dieser Steuer rund 40 Milliarden Euro pro Jahr.