Aktuell beschäftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf Praktika während des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbezüglichen Abzug von Werbungskosten gestrichen hatte, häuften sich in der letzten Zeit die Widersprüche gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier entstandenen Kosten entsprechend auch erstattet haben wollten.
Das Finanzgericht in Münster bearbeitete kürzlich die Klage einer Studentin, die sich mit dieser Vorgehensweise nicht zufriedengeben wollte. Laut ihren Angaben erhielt sie für das Pflichtpraktikum lediglich eine kleine Vergütung, obwohl sie nachweislich Studien- und Prüfungsgebühren in Höhe von rund 10.000 Euro zu entrichten hatte und sich somit entsprechend in einem Studium befand.
Das Finanzgericht in Münster wies die Klage der Studentin allerdings mit der Begründung ab, dass ein Werbungskostenabzug nur dann möglich sei, wenn es sich bei den Kosten um Beträge handelt, die aufgrund eines bestehenden Dienstverhältnisses zustande gekommen sind (AZ 11 K 4489/09 F). Dies sei jedoch weder gegenüber der Universität noch gegenüber dem Praktikumsbetrieb gegeben.
Praktika während des Erststudiums – Bundesfinanzhof ändert die Rechtsprechung
Im oben aufgeführten Fall ließ das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu, der nun darüber zu befinden hatte, ob diese Regelung als verfassungswidrig anzusehen sei. Das Verfahren war lange Zeit…