Vermieter können Antrag auf Grundsteuererlass stellen

Wer Immobilien und Wohnungen vermietet, der sucht sich seine Mieter in der Regel nach bestem Gewissen aus. Das ist nicht immer leicht, denn die Bewerberzahl auf ein Mietobjekt ist in der Regel recht groß.
Viele Vermieter gehen in der heutigen Zeit dazu über, von den potenziellen Mietern Schufa-Auskünfte einzuholen (natürlich nur mit Einverständnis der möglichen Mieter), um im Vorfeld eventuelle Zahlungsausfälle schon hier zu erkennen.
Aber auch das schützt nicht vor Mietausfällen, wie die Realität zeigt. Lebt der Mieter erstmal in der Immobilie, so kann der Vermieter nur hoffen, seine Mietforderungen ordnungsgemäß beglichen zu bekommen.
Grundsteuererlass bei fehlenden oder geringen Mieteinnahmen
Kommt es zu Mietausfällen, so haben die Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit, auch für die fällige Grundsteuer einen Erlass zu beantragen. Das Gleiche gilt auch, wenn die Mietzahlungen zwar nicht ausbleiben, jedoch in ihrer Höhe eher als minimal zu betrachten sind. Auch hier darf der Vermieter einen Anzug bei der Grundsteuer beantragen.