In letzter Zeit waren Internetcafés mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei ging es insbesondere auch um die Frage, ob für das Betreiben von Internet-Terminals eine Vergnügungssteuer berechnet werden darf. In den Vergnügungssteuersatzungen der Kommunen sind oftmals entsprechende Regelungen vorhanden. In Berlin war es im 2003 zur Insolvenz zahlreicher Internetcafés gekommen, nachdem die Stadt eine Vergnügungssteuer auf Internet-Terminals erhoben hatte. Bei Cafés mit etwa 20 Rechner belief sich die Steuerschuld auf rund 3.000 Euro pro Monat. Dies bedeutete für viele Betreiber von Internetcafés das aus. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Stadt in Rheinland-Pfalz vorläufig keine Vergnügungssteuer mehr auf PCs in einem Internetcafé erheben darf.