In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebsprüfungen so in die Höhe geschnellt wie niemals zuvor. Dahinter steckt natürlich das Ansinnen des Fiskus, dass mehr Betriebsprüfungen auch zu höheren Steuereinnahmen führen sollen. Aber dennoch reicht auch diese erhöhte Prüfquote längst nicht aus, um alle deutschen Betriebe zu überprüfen.
Was genau passiert bei einer Betriebsprüfung eigentlich?
Die Betriebsprüfung ist gleichzusetzen mit einer Außenprüfung des Betriebes durch das zuständige Finanzamt. Dabei geht es um die Überprüfung aller steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens, um sicher zu gehen, dass alle Abgaben ordnungsgemäß abgeführt worden sind. Allerdings müssen sich auch die Betriebsprüfer bei der Durchführung der Prüfung an fest vorgeschriebene Regeln und Vorschriften halten.
In den meisten Finanzämtern gibt es für die Durchführung der Außenprüfungen sogenannte Betriebsprüfungshauptstellen, bei einigen sogar spezielle Abteilungen in der Behörde, die sich nur auf die Überprüfung von Großbetrieben spezialisiert haben. Nicht immer müssen alle Steuerarten bei einer Betriebsprüfung kontrolliert werden. Je nach steuerlichem Sachverhalt und Unternehmen kann es auch durchaus sein, dass nur eine oder mehrere Steuerarten innerhalb eines bestimmten Besteuerungszeitraumes überprüft werden. Ist nur eine Steuerart betroffen, spricht man beispielsweise von einer Umsatzsteuersonderprüfung oder einer Lohnsteueraußenprüfung.
Geprüft werden kann jeder Steuerpflichtige in Deutschland. Jedoch sind die Voraussetzungen für die Überprüfungen von Privatpersonen andere als die für die Durchführung einer Betriebsprüfung in einem Unternehmen. Durch eine Änderung der Abgabenordnung zum 1. Januar 2010 können die Finanzbeamten auch diejenigen Personen überprüfen, die Überschusseinkünfte von über fünfhunderttausend Euro im Jahr erwirtschaften. Auch zu Aufklärungszwecken, wenn bestimmte Sachverhalte klargestellt oder geklärt werden müssen, ist eine solche Überprüfung von Privatpersonen ebenfalls rechtens.