Kann die berufliche Kontaktpflege auf dem Golf- oder Tennisplatz steuerlich geltend gemacht werden?
Wer seine Freizeit auf dem grünen Rasen des Golfclubs oder auf dem Tennisplatz verbringt, der denkt in der Regel immer auch daran, ob diese Kosten möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden können. Das Golfspiel oder auch das Tennismatch sind zwar grundsätzlich erst einmal als Freizeitbeschäftigungen zu sehen, jedoch gibt es hier Gepflogenheiten, die auch einen steuerlichen Abzug durchaus sinnvoll werden ließen. Denn beispielsweise Beiträge, die zwecks Knüpfung beruflicher Kontakte geleistet werden, könnten sinnvoller Weise als sogenannte Werbungskosten von der jährlich zu erstellenden Einkommensteuer abgesetzt werden.