Pflege von Angehörigen ist auch finanziell eine außergewöhnliche Belastung
Im deutschen Steuerrecht gibt es für die Betreuung und die Pflege von Angehörigen eine nicht unerhebliche Abzugsmöglichkeit. Stellt sich innerhalb der Familie ein Pflegebedarf ein, so geht dies in den meisten Fällen auch mit einer hohen finanziellen Belastung einher. Die Angehörigen der pflegebedürftigen Person müssen unter Umständen ihren Beruf aufgeben, um der Pflege überhaupt nachkommen zu können und auch die Kosten für die Pflegeutensilien sind in den meisten Fällen als nicht unerheblich zu betrachten. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund ein Steuermodell freigegeben, welches den Steuerpflichtigen, der einen Angehörigen pflegt, steuerlich so behandelt, als wäre er selbst erkrankt und hätte entsprechend auch die Kosten hierfür zu tragen.
Welche Kosten sind im Zusammenhang mit pflegebedürftigen Angehörigen absetzbar?
Wenn es darum geht, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Kosten der Pflege richtig…