News zum Thema Erbschaftssteuer 2012

Erben kommen in der Zukunft schneller und unkomplizierter an den Erlass. Damit das Testament im Erbfall leicht zu finden wird, gibt es seit 2012 in BRD das Zentrale Testamentbuch.

Wer sein Besitz außerhalb der normalen gesetzlichen Erbfolge hinterlassen möchte, der muss seinen letzten Willen im Testament notieren. Dieses ist meistens auch bei allen Erbschaften sehr ratsam, damit man auf komplizierte Rechtsverhältnisse verzichten kann. Einzeltestamente als auch gemeinsame Ehegattentestamente können sowohl bei einem Notar, als auch privat zu Hause geschrieben werden. Ein privatschriftliches Testament kann man dann auch zu Hause oder bei Verwandten zurücklegen – besser jedoch gegen eine kleine Gebühr beim Amtsgericht oder Notar, denn dann ist man auch sicher, dass der letzte Wille wieder auffindbar ist.

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