Steuererklärung 2009 – Das Aus des Seeling Modells

Termin Steuererklärung 2009
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Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell für die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung dafür war es, dass die gewerbliche Nutzung des Gebäudes mindestens 10 Prozent beträgt und die private Nutzung des Gebäudes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus dem Unternehmensvermögen stammen. Zum Termin der Steuererklärung 2009 besteht weiterhin die Möglichkeit den steuerlichen Vorzug zu nutzen. Doch ab 2011 wird sich das ändern, da die EU das endgültige Aus des Seeling Modells beschloss.

Für alle Steuerzahler, die eine Verlängerung des Termins der Steuerklärung 2009 beantragt haben, können noch bis Oktober diesen Jahres ihre Einkommensteuererklärung abgeben und sich so ebenfalls vom Seeling Modell einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Wie bereits erwähnt gewährt so das Finanzamt für den privaten genutzten Teil ein zinsloses Darlehen auf einen Zeitraum von zehn Jahre hochgerechnet.

Das wurde auch in einem Urteil des europäisches Gerichtshof im Jahr 2003 als vollkommen legitim angerechnet. Doch der Fiskus, insbesondere in Deutschland kämpfte durch das Modell mit hohen Steuerausfällen, so dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 darauf drängte das Seeling Modell zu verändern was ab 2011 nun auch geschehen wird. Denn ab dem 01.01.2011 muss die neue Richtlinie ins nationale Recht übergehen. Für Käufer und Bauherren bedeutet dass, dass das Gebäude entweder bis 31.12.2010 gekauft oder fertig gestellt sein muss, um von der Vorzugsteuer zu profitieren. Das heißt wiederum., sowohl für den Termin der Steuererklärung 2009 wie auch 2010 kann das Seeling Modell angewendet werden.

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