Erbt ein Steuerzähler ein Vermögen, dessen Umfang und Höhe durch ein Testament, ein Erbvertrag oder einer Schenkung festgesetzt ist, dann unterliegt das der Erbschaftssteuer. Grundsätzlich bestimmt die Höhe des geerbten Vermögens auch die Höhe der Steuer, welches sich durch die Steuer 2010 Änderungen in zahlreichen Punkten neu gestaltet wurde und auf der Erbschaftssteuerreform 2009 basieren. Die Erbschaftssteuer und das dazugehörige Gesetz sind komplex, lassen jedoch Spielraum, um Steuern zu sparen.
Zunächst allerdings muss die Erbschaftssteuer berechnet werden. Dabei zählt nicht nur die Höhe des geerbten Vermögens, sondern auch in welche Steuerklasse die Erben eingestuft sind. Unbegünstig dabei sind vor allem Lebenspartner, die in Steuerklasse III eingestuft werden und somit mehr Steuern zahlen müssen als beispielsweise Kinder des Erblassers, welche in Steuerklasse I eingeteilt sind.
Tabelle der Steuersätze der einzelnen Steuerklassen für 2010:
| Wert | I | II | III |
| 75.000 Euro | 7% | 15 % | 30 % |
| 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50% |
Beispiel: Erbt ein Steuerzahler in der Steuerklasse I ein Vermögen von 74.999 Euro dann fällt ein Satz von 7 % an. Wird die gleiche Höhe des Vermögens an einen Steuerzahler mit Steuerklasse II vererbt, wird ein Steuersatz von 15 Prozent veranschlagt. Bevor die Steuer 2010 Änderungen kamen waren in der Steuerklasse II sogar 30 Prozent, die anfielen.