
Der Tod eines nahen Familienmitgliedes bringt nicht nur Schmerz und Traurigkeit – darüber hinaus müssen auch zahlreiche unangenehme Formalitäten erledigt werden. Hierbei gehört auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung an das Finanzamt. Leider ist das in der Regel aber auch nicht so einfach, denn zuerst muss man aus dem Nachlass den steuerpflichtigen Erwerb ausfindig machen. Manche Nachlassverbindlichkeiten, wie z. B. Schulden des Verstorbenen oder Bestattungskosten können davon steuerverringert abgerechnet werden und somit Steuer sparen.