Die Rechte des Steuerzahlers im Überblick

Die meisten Arbeitnehmer bekommen im jetzigen Zeitraum Post vom Finanzamt – die Zustellung des Steuerbescheids. Doch was da ins Haus flattert, ist nicht immer korrekt, wie die Erfahrung zeigt. So gut wie jeder siebte Steuerbescheid ist nämlich alles andere als richtig. Nachzulesen ist dies im Wirtschaftsmagazin „Capital“, welches bundesweit rund 600 unterschiedliche Steuerbescheide der einzelnen Finanzbehörden geprüft hat. Noch gravierender sieht es der Bund der Steuerzahler. Laut dessen Angaben sei sogar jeder dritte Steuerbescheid nicht korrekt. Der Steuerzahler sollte sich daher keineswegs darauf verlassen, dass die Mitarbeiter den Steuerbescheid zu 100 Prozent richtig erstellt haben. Nur wer genau hinsieht, kann rechtzeitig Einspruch erheben und gegen den Steuerbescheid klagen. Ist der Steuerzahler mit der Festsetzung von Seiten des Finanzamtes nicht einverstanden, so muss er dies nämlich auf keinen Fall widerstandslos hinnehmen.