Steuer Grundlagen

Was tun, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist?

28. März 2012

Die Rechte des Steuerzahlers im Überblick

Steuerbescheid falsch

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Die meisten Arbeitnehmer bekommen im jetzigen Zeitraum Post vom Finanzamt – die Zustellung des Steuerbescheids. Doch was da ins Haus flattert, ist nicht immer korrekt, wie die Erfahrung zeigt. So gut wie jeder siebte Steuerbescheid ist nämlich alles andere als richtig. Nachzulesen ist dies im Wirtschaftsmagazin „Capital“, welches bundesweit rund 600 unterschiedliche Steuerbescheide der einzelnen Finanzbehörden geprüft hat. Noch gravierender sieht es der Bund der Steuerzahler. Laut dessen Angaben sei sogar jeder dritte Steuerbescheid nicht korrekt. Der Steuerzahler sollte sich daher keineswegs darauf verlassen, dass die Mitarbeiter den Steuerbescheid zu 100 Prozent richtig erstellt haben. Nur wer genau hinsieht, kann rechtzeitig Einspruch erheben und gegen den Steuerbescheid klagen. Ist der Steuerzahler mit der Festsetzung von Seiten des Finanzamtes nicht einverstanden, so muss er dies nämlich auf keinen Fall widerstandslos hinnehmen.

Falscher Steuerbescheid – wo liegen die Fehler?

Wer sich den Steuerbescheid genau durchliest, um Fehler schnell auch erkennen zu können, der sollte unbedingt auch die Kopie der Steuererklärung zur Hilfe nehmen. Zahlendreher sind keine Seltenheit, und besonders dann nicht, wenn die Steuererklärung handschriftlich ausgeführt wurde. Häufig finden sich darüber hinaus jedoch auch Differenzen bei der angegebenen Anzahl der Kinder, bei der Steuerklasse und auch beim Familienstand. Ein geschulter Blick ist hier für das Erkennen der Fehler nicht notwendig, wer jedoch gar nicht hinguckt, dem wird durchaus schon mal etwas entgehen können.

Wie lässt sich ein Steuerbescheid prüfen?

Die meisten Steuerzahler, so zeigt die Erfahrung immer wieder, würden ihren Steuerbescheid ja gerne prüfen, wenn sie ihn denn verstehen würden. In der Tat ist das nicht immer leicht, zumal die meisten Menschen in steuerlichen Dingen gar nicht so gut bewandert sind. Trotzdem können auch Laien Fehler erkennen, wenn ihnen zumindest der Aufbau des Steuerbescheides bekannt ist.

Die ausgegebenen Steuerbescheide sind genormt, d. h., jeder Steuerzahler erhält ein gleichartiges Formular, welches inhaltlich jedoch nach individuellen Kriterien erstellt wird.

Auf der ersten Seite findet sich beispielsweise ein Hinweis darauf, dass der hier erstellte Steuerbescheid als vorläufig zu betrachten ist. Dies ist für den Steuerzahler in soweit von Vorteil, dass Gesetzesänderungen auch noch nachträglich zu einer Überarbeitung des Steuerbescheids führen können.

Der nächste Abschnitt dokumentiert dann die jeweilige Steuerschuld für den Steuerzahler, die die zuständigen Finanzämter nach Einkommenssteuer und auch nach. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aufgliedern.

Persönliche Daten auf dem Steuerbescheid

Unterhalb der berechneten Steuerschuld stehen dann die persönlichen Daten des Steuerzahlers. Hier gilt es zu prüfen, ob auf dem Steuerbescheid die Bankverbindung des Steuerpflichtigen richtig notiert wurde. Anschließend folgen die einzelnen Besteuerungsgrundlagen, die für die Berechnung der Steuerschuld vonnöten sind. Und hier finden sich dann in der Regel gleich auch die meisten Fehler. Viele Steuerpflichtige geben auf dem Steuerbescheid Zahlen an, die vom Finanzamt so nicht anerkannt werden. Sei es bei den Werbungskosten, bei den Arbeitnehmerpauschbeträgen oder einfach nur bei den angegebenen Steuerberatungskosten: Die Sachbearbeiter prüfen jede einzelne Angabe und entscheiden dann, ob ein Abzug hier zulässig ist. Ist dies nicht der Fall, so gehört die Ablehnung der einzelnen Position erläutert. Und dies erfolgt auf der zweiten Seite des Steuerbescheids.

Begründung für die Ablehnung auf dem Steuerbescheid prüfen

Hat das Finanzamt einzelne Positionen auf dem Steuerbescheid nicht anerkannt, so muss der Steuerzahler hier keinesfalls Stillschweigen üben, sondern kann sich bei einem vermeintlichen Fehler hier durchaus zu Wort melden. Grundsätzlich ist jedoch zu prüfen, ob die Finanzbehörde sowohl die angegebenen Sonderausgaben als auch die außergewöhnlichen Belastungen auf dem Steuerbescheid anerkannt hat, ob alle Freibeträge richtig notiert wurden und ob der Bruttolohn, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und auch der Solidaritätszuschlag ordnungsgemäß wiedergegeben wurden. Darüber hinaus ist es wichtig zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge, wie die Beiträge zur Renten-, Kranken- und zur Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß berücksichtigt wurden.

Kam es zu Streichungen in puncto Aufwendungen, dann sollte genau überprüft werden, wieso es zu diesen Streichungen kam. Jeder Steuerzahler hat das Recht, gegen einen Steuerbescheid Einspruch zu erheben.

 

 

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